Finanzkrise
Ermittlungen wegen Untreueverdachts gegen LBBW-Manager
Ein Showdown der Extraklasse: Fast 250 Polizisten und Staatsanwälte rücken aus, um ein in den Verdacht der Kriminalität geratenes Nest zu filzen. Waffenschmuggel? Mafia? Nein, die spektakuläre Razzia findet bei der seriösen Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und in gediegenen Privatwohnungen statt.
Die Justiz ermittelt gegen sechs amtierende Vorstandsmitglieder und Ex-Chef Siegfried Jaschinski wegen des Verdachts der "schweren Untreue": Sie sollen pflichtwidrig riskante Geldgeschäfte zu Lasten des Instituts getätigt oder geduldet zu haben. Jaschinskis Nachfolger Hans-Jörg Vetter, im Sommer als Krisenmanager für das von der Finanzkrise gebeutelte Institut berufen, ist von dem Verfahren ausgenommen. Eine erste Konsequenz nach Medienberichten: Der im April auslaufende Vertrag von Risikovorstand Bernhard Walter soll nicht verlängert werden. Die dem Land, den Sparkassen und der Stadt Stuttgart gehörende LBBW hat 2008 einen Verlust von 2,1 Milliarden Euro verbucht, bis September dieses Jahres sind erneut 620 Millionen Miese aufgelaufen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben die Verdächtigen Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe in hochriskante Finanzgeschäfte Ende 2006 zu verantworten. Damals habe wegen der US-Immobilienkrise der Markt für Hypothekenanleihen bereits gewackelt, der Kauf solcher Papiere habe ein "unkalkulierbares Risiko" in sich geborgen. Wie hoch die Verluste bei der LBBW wegen dieser Geschäfte sind, ist nicht bekannt. Das Vorgehen der Justiz trifft die LBBW in einer heiklen Phase. Momentan bereitet die EU-Kommission ihren Beschluss über die Bewilligung der Kapitalspritze von fünf Milliarden Euro vor, die das Institut von den Eigentümern erhalten soll. Unklar ist, wie hart die Brüsseler Auflagen für die Genehmigung dieser Hilfe sein werden. Vetter hat bereits den Abbau von 2.500 Jobs angekündigt, gerechnet wird mit einer Halbierung der Bilanzsumme von bislang 450 Milliarden Euro.
Ob die Ermittlungen, die den Konflikt zwischen unternehmerischem Freiraum und Strafrecht beleuchten, zu Verurteilungen führen werden, steht indes dahin. Untreue im Sinne eines Missbrauchs beim Umgang mit dem anvertrauten Vermögen anderer ist schwer präzise zu definieren. Laut Bundesgerichtshof muss eine "gravierende Pflicht verletzung" vorliegen.