Kraftwerke
Bündnis 90/Die Grünen fordern neue Vorgabe
Die Energieeffizienz von neuen Gas- und Kohlekraftwerken soll durch neue Vorgaben für elektrische Mindestwirkungsgrade gesteigert werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor ( 17/156). Darin fordern sie, dass diese Anlagen in Zukunft einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent und einen Mindestjahresnutzungsgrad von 75 Prozent für Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen einhalten sollten. Dadurch werde gewährleistet, dass der bei der Stromerzeugung verursachte Kohlendioxidausstoß auf das erforderliche Mindesmaß begrenzt und nur noch hocheffiziente fossil befeuerte Stromerzeugungsanlagen genehmigungsfähig seien.
Kohlekraftwerke seien wegen ihrer hohen spezifischen Emissionen an klimaschädlichem Kohlendioxid maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich. "Eine wesentliche Ursache dafür ist die im Vergleich mit anderen Anlagen geringe Effizienz der Anlagen", erklärt die Fraktion zur Begründung. Der Gesetzentwurf gibt außerdem Regelungen für die technische Anpassung des bestehenden Kraftwerkparks vor.
Altlanlagen mit Kohle und Gas sollten so betrieben werden, dass der "durchschnittliche technische Stand der 70er Jahre" eingehalten werde. Danach sollen Anlagen, die mit Steinkohle betrieben werden, ab 2016 einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 38 Prozent und Anlagen, die mit Braunkohle betrieben werden einen Mindestwirkungsgrad von 36 Prozent einhalten. Die übrigen Anlagen, vor allem Gaskraftwerke, müssten ab dem Zeitpunkt einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 40 Prozent erreichen.