Insgesamt 367 Gewässer gehören noch der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben oder der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft und sollen privatisiert werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/102) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/27) mit. Danach befinden sich im Bestand der Bodenverwaltungsgesellschaft BVVG 15.000 Hektar Wasserflächen. Neben kleineren Teichflächen handelt es sich dabei um 290 Seen oder Teile von Seen. Die Gewässer befinden sich in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. 15.000 Hektar Wasserflächen habe die BVVG bereits verkauft. Der überwiegende Teil sei der fischereiwirtschaftlichen Nutzung zugeführt worden oder werde für Naturschutzzwecke genutzt.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verfüge über 40 Gewässer mit einer Gesamtfläche von 640 Hektar. Zum Eigentum der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft würden 37 Gewässer gehören, die im Rahmen der Sanierung aus Tagebaurestlöchern entstanden seien. Wie die Regierung weiter schreibt, ergebe sich aus dem Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) ein gesetzlicher Auftrag zur Privatisierung von Seen. Die Gewässer würden allerdings zuerst den Gemeinden zum Kauf angeboten. Bei einer Privatisierung würden schützenswerte Interessen der jeweiligen Kommune hinsichtlich von Freizeit- und Tourismus-Anlagen abgesichert. Die Bergbau-Gewässer wurden bisher überwiegend an Sachsen und Brandenburg verkauft.
Gegen eine Privatisierung der Wasserflächen wendet sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. In einem Antrag an den Bundesrat, der in der Länderkammer am 18. Dezember auf der Tagesordnung steht, wird die Bundesregierung gebeten, bundeseigene Gewässer nicht zu verkaufen, sondern "aufgrund der bedeutenden Rolle für Natur und Umwelt unentgeltlich in das Eigentum der Länder zu überführen".
Auch die Grünen hatten kritisiert, dass der offene Zugang zu den Seen und das Engagement der Bürger für die weitere touristische Erschließung der heimischen Gewässer durch die Pri-vatisierung gefährdet werden könnte.