Käufer von Kinderspielzeug sind kurz vor Weihnachten vor gefährlichen Produkten geschützt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 17/99) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen hervor, die 19 Fragen rund um das Thema Spielzeugsicherheit gestellt hatten.
Hintergrund ist die im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedete Spielzeugrichtlinie, die in den Augen der Fragesteller "nicht die erhofften Verbesserungen in der chemischen Sicherheit von Kinderspielzeug erbracht" habe. "Die Bundesregierung setzt auch künftig auf eine Strategie, die Sicherheit von Spielzeug durch eine wirksame Marktüberwachung sowie eine systematische Risikobewertung und entsprechend regulatorische Aktivitäten auf nationaler und Gemeinschaftsebene weiter zu erhöhen", heißt es in der Antwort. Bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder bestehe "an dieser Stelle ein Problembewusstsein".
Generell ließen sich aber durch Stichprobenkontrollen nur punktuell unsichere Produkte aufspüren und vom Markt nehmen. Daher sei die Spielzeugüberwachung ganzjährig ein Überwachungsschwerpunkt, heißt es weiter. Von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden würden auch Schwerpunktuntersuchungen durchgeführt. Für Spielzeug seien im Jahr 2010 unter anderem Programme zur Untersuchung von Borsäure in bestimmtem Spielzeug sowie zur Ermittlung der Freisetzung von Nickel aus Metallspielzeug geplant.
Das für die Spielzeugrichtlinie zuständige Bundeswirtschaftsministerium hat nach Angaben der Regierung viele Maßnahmen ergriffen, um auf die seit Jahren steigenden Zahlen von unsicheren Spielzeugen im EU-Schnellwarnsystem zu reagieren. Im Jahr 2007 habe es einen "'Workshop zur Güte' ins Leben gerufen, an dem die maßgeblichen Akteure auf Bundes- und Landesebene beteiligt sind", schreibt die Bundesregierung. Ferner habe es Vereinbarungen mit Behörden in China gegeben.
Darüber hinaus habe eine eigens dafür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte für eine Strategie des Bundes und der Länder erarbeitet. Auf die Frage, was einem nationalen Verbot von Stoffen entgegenstehe, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, das menschliche Erbgut zu verändern oder die Fortpflanzung zu gefährden, antwortete die Regierung: Dies sei schwierig, da "oft die Festlegung von Grenzwerten nicht möglich sei, weil für sie nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine Dosis ohne Wirkung existiert. Idealerweise sollten Verbraucherinnen und Verbraucher mit diesen Stoffen überhaupt nicht in Kontakt kommen." Im Spannungsfeld von Verbrauchererwartung, wissenschaftlichem Kenntnis- stand und technischer Machbarkeit ließe sich dieser Anspruch aber nicht immer in vollem Umfang verwirklichen.