Auch wenn die Große Koalition mit kaum vorstellbaren Beiträgen die Finanzmärkte und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisiert habe, müsse ab 2011 eine Konsolidierung der Staatsfinanzen beginnen. Dies fordert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2009/10, das von der Bundesregierung als Unterrichtung ( 17/44) vorgelegt wurde. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse schreibe vor, dass ab 2011 ein dauerhafter Konsolidierungsbeitrag von etwa sechs Milliarden Euro erzielt werden müsse, "der dann allerdings jedes Jahr bis 2016 um weitere sechs Milliarden Euro aufzustocken ist. Im Jahr 2016 ist dann die grundgesetzlich vorgeschriebene Schuldenbegrenzung erreicht", heißt es in dem Gutachten.
Zusammengerechnet betrage der Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt 37 Milliarden Euro. "Ohne harte Einschnitte bei den öffentliche Ausgaben oder ohne Erhöhung von Steuern oder anderen Abgaben kann eine Konsolidierung des Bundeshaushalts nicht gelingen", schreiben die Gutachter.
Gewarnt wird vor einer zu starken Zunahme des gesamtstaatlichen Defizits, das 2009 mit 3,0 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts noch nahe am Referenzwert des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts liegen werde. Im nächsten Jahr sei jedoch trotz einer leichten Erholung der Wirtschaft von einer Erhöhung auf 5,1 Prozent auszugehen. "Mittelfristig ist mit einer Erhöhung der Schuldenstandsquote auf über 80 Prozent zu rechnen", heißt es in dem Gutachten. Im Euro-Raum wird sogar mit einer Erhöhung der Schuldenstandsquote auf 84 Prozent gerechnet. Nach einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 5 Prozent erwarten die Gutachter für 2010 eine leichte Erholung mit einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 1,6 Prozent. Die von der neuen Regierung geplante Steuerreform wird aus Etatgründen strikt abgelehnt.