Abgabe von Bewerbungen bis zum 31.Oktober 2006
Der Deutsche Bundestag vergibt gemeinsam mit dem französischen Parlament, der Assemblée Nationale, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis. Die mit 10 000 Euro dotierte Auszeichnung würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die zur besseren gegenseitigen Kenntnis beider Länder beitragen. In einem gemeinsamen Wettbewerb wird der Preis je an einen Deutschen und Franzosen für die Veröffentlichung einer juristischen, politik-, wirtschafts-, sozial- oder geisteswissenschaftlichen Arbeit vergeben, die seit November 2005 erschienen ist. Die Jury unter dem Vorsitz der beiden Parlamentspräsidenten setzt sich aus Abgeordneten und Wissenschaftlern aus Frankreich und Deutschland zusammen. Die Preise werden bei der jährlichen gemeinsamen Sitzung der beiden Parlamentspräsidien verliehen.
Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.
Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen Dritter akzeptiert.
Der Bewerbung soll folgendes beigefügt werden:
Deutsche Bewerber reichen ihren Beitrag bis zum 31. Oktober 2006 an folgende Adresse:
Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Referat WD 1 - Geschichte, Zeitgeschichte und Politik
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de
Tel.: 030-227-38630
Fax: 030-227-36464
Seit vielen Jahren zeichnet der Deutsche Bundestag hervorragende Wissenschaftler und Journalisten mit Parlamentspreisen aus. 1994 fand die erste Vergabe des Wissenschafts- und des Medienpreises statt. Der Deutsch-Französische Parlamentspreis wird seit 2004 vergeben.
Das Interesse an den mit je 10 000 Euro dotierten Parlamentspreisen ist groß. Anzahl und Qualität der eingereichten Werke bewegen sich auf konstant hohem Niveau.