Gemeinsame-Dateien-Gesetz, Bekämpfung von Aids und EU-Ratspräsidentschaft
Der Bundestag hat am Freitag, dem 1. Dezember 2006, dem so genannten Gemeinsame-Dateien-Gesetz ( 16/2950) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht eine standardisierte zentrale Antiterrordatei von Polizeibehörden und Diensten von Bund und Ländern vor, um ihre Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung zu verbessern. Mit dem auf fünf Jahre befristeten Gesetz werden 38 beteiligte Behörden verpflichtet, ihre Daten über Anhaltspunkte und Erkenntnisse zu terroristischen Aktivitäten von Personen oder Vereinigungen in die gemeinsame Antiterrordatei einzuspeisen. Die Abgeordneten debattierten außerdem Strategien zur Bekämpfung von Aids, über die EU-Ratspräsidentschaft, den Schutz nationalen Kulturguts und die Situation auf dem Ausbildungsmarkt.
Die Antiterrordatei umfasst unter anderem Kommunikationsgeräte, Bankverbindungen, Familienstand, zugelassene oder genutzte Fahrzeuge, Religionszugehörigkeit, Kenntnisse oder Fertigkeiten mit Sprengstoffen oder Waffen, Tätigkeiten, Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte oder Gebiete oder Angaben zu bestimmten Vereinigungen oder Gruppierungen. Der Zugriff auf die erweiterten Grunddaten soll einer anfragenden Behörde unter bestimmten strengen Voraussetzungen gewährt werden. Einen unmittelbaren Zugriff auf erweiterte Daten soll es ausschließlich im "Eilfall" geben, wenn es um die Abwehr einer akuten Gefahr geht.
Die Abgeordneten haben ferner der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichgesetzes ( 16/3269) zugestimmt. Die Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung der Heiz- und Unterkunftskosten von Arbeitslosen soll neu geregelt werden.