Am heutigen Freitag debattieren die Abgeordneten im Plenum
über den Berufsbildungsbericht 2005 der letzten Bundesregierung. Am gestrigen Donnerstag
wurde der Tierschutzbericht 2005 behandelt.
Beide Berichte wurden noch von der letzten Bundesregierung
erstellt. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen konnte die letzte
Regierung den Bundestag nicht turnusgemäß
unterrichten.
Laut § 16e des Tierschutzgesetzes erstattet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Der Tierschutzbericht 2005 umfasst den Berichtszeitraum der Jahre 2003 und 2004 und wurde vom damaligen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ( BMVEL) erstellt.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag jährlich über den aktuellen Berufsbildungsbericht. Dieser wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF) herausgegeben. Der Bericht informiert über die Schwerpunkte der Berufsbildungspolitik der Bundesregierung.
Bei einer Unterrichtung durch die Bundesregierung handelt es sich um einen schriftlichen Bericht. Dieser wird entweder auf Verlangen des Bundestages oder auf Eigeninitiative der Bundesregierung dem Parlament vorgelegt und dort debattiert.