Die Abgeordneten haben am Freitag, dem 29. September 2006, das so genannte Elterngeld verabschiedet. Nach einer über 90minütigen Aussprache im Plenum stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für den Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes in veränderter Fassung. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte sich zuvor für Änderungen des Gesetzentwurfes der CDU/CSU- und SPD-Fraktion ausgesprochen.
Das Elterngeld ersetzt zum 1. Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld und soll die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt gegenüber Kinderlosen ausgleichen.
Kern des Elterngelds ist die Einkommensersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens des Betreuenden, mindestens jedoch 300 Euro. Den Mindestbetrag erhalten auch Eltern, die vorher nicht erwerbstätig waren. Bis zu 14 Monate sollen Mütter oder Väter das Elterngeld erhalten. Kümmert sich nur ein Elternteil um das Kind, ist das Elterngeld auf zwölf Monate beschränkt.
Änderungen des Gesetzentwurfes
Die Änderungen, die der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung befürwortete und die das Plenum verabschiedete, betrafen Regelungen zur Einkommensermittlung, zum Geschwisterbonus und das Mutterschaftsgeld. Zum Teil sind Anregungen des Bundesrates in das Gesetz eingeflossen. Die Länderkammer hatte unter anderem vorgeschlagen, bei der Ermittlung des Einkommens der Eltern nicht nach den Grundsätzen des Sozialrechts, sondern nach denen des Einkommensteuergesetzes vorzugehen.
Forderungen der Opposition
In der Debatte um das Elterngeld forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Rechtsanspruch für Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. Die Bündnisgrünen kritisierten, dass Eltern nach dem ersten Jahr ein Wiedereinstieg in den Beruf kaum möglich sei, da Betreuungsmöglichkeiten fehlten.
Die FDP-Fraktion kritisierte, dass das Elterngeld am Nettoeinkommen ermittelt wird und nicht am Bruttobetrag. Frauen, die oft eine Steuerklasse mit hohen Abzügen hätten, würden dadurch benachteiligt werden.
Die Fraktion DIE LINKE. forderte unter anderem die Möglichkeit, den Sockelbetrag von 300 Euro für 24 Monate zu beziehen, um eine Schlechterstellung früherer Bezieher von Erziehungsgeld gegenüber dem Mindestelterngeld zu verhindern.
Die Anträge der Oppositionsfraktionen fanden im Plenum keine Mehrheit.