Elektronisches Handelsregister kommt
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 28. September 2006, die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Stromintensive Unternehmen sollen von Kosten entlastet werden, die ihnen entstehen, wenn sie teureren Ökostrom vom Energieversorger abnehmen.
Die Abgeordneten stimmten in der Plenarsitzung unter anderem auch über die Einführung zentraler Register für offen zu legende Unternehmensdaten ab. Vom 1. Januar 2007 an werden die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch geführt werden. Dies fordern Richtlinien der Europäischen Union (EU).
Änderung des Eneuerbaren-Energien-Gesetzes
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das 2000 verabschiedet wurde, hat zum Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Die im Juni 2006 von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, die Stromkostenanteile von Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, zu begrenzen.
Dadurch erhöht sich dem Entwurf zufolge allerdings die Menge von Strom aus erneuerbaren Energien, die von allen anderen Endverbrauchern abgenommen werden muss. Sie müssten zugunsten dieser nun privilegierten Unternehmen mehr Ökostrom abnehmen und mehr bezahlen, als es ihrem "Verursacherbeitrag" entspricht. Um eine unverhältnismäßige Erhöhung der Kosten für diese Endverbraucher zu verhindern, sollen die Wirkungen der neuen Ausgleichsregelung regelmäßig überprüft werden.
Elektronischer Zugriff auf Unternehmensdaten
Mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) setzt der Bundestag ebenfalls europäische Richtlinien in nationales Recht um. Ab dem 1. Januar 2007 werden Handels-, Genossenschafts-, Unternehmens- und Partnerschaftsregister bundesweit vernetzt und Einträge im Internet bekannt gemacht werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Unterlagen zum Handelsregister künftig in elektronischer Form eingereicht werden müssen.