Foto: Polizist führt einen
Häftling in Handschellen ab © dpa
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 29. Juni 2006, das
Europäische Haftbefehlsgesetz (
16/544) verabschiedet. Der so genannte
europäische Haftbefehl soll Auslieferungsverfahren zwischen
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinfachen und
verkürzen. Das Gesetz, das die Koalitionsfraktionen CDU/CSU
und SPD eingebracht haben und einen EU-Rahmenbeschluss in
nationales Recht umsetzt, regelt die Übergabeverfahren,
insbesondere die Auslieferung deutscher Staatsbürger zur
Strafverfolgung.
Ein früheres Gesetz über die internationale Rechtshilfe
in Strafsachen wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juli 2005
wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz aufgehoben. Die
Verfassungsrichter forderten ein gesetzliches Prüfprogramm bei
der Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung und
bemängelten, dass eine richterliche Überprüfung von
Auslieferungsbewilligungen nicht vorgesehen sei.
Das neue Gesetz enthält die vorgeschlagenen Änderungen.
Demnach ist die Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur
zulässig, wenn grundsätzlich die spätere
Rücküberstellung in die Bundesrepublik zur Vollstreckung
einer verhängten Freiheitsstrafe gesichert ist.