Vom 15. bis 18. Mai 2006 haben die ersten von insgesamt sieben Anhörungen zur Föderalismusreform begonnen. Der Rechtsausschuss des Bundestages und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates sind zu gemeinsamen Sitzungen zusammengekommen, um Sachverständige zur Modernisierung des föderalen Systems zu hören. Das gemeinsame Vorgehen der beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat in diesem Umfang ist einmalig, denn es geht um eine grundsätzliche Veränderung des Grundgesetzes und der bundesstaatlichen Ordnung.
Die Experten gaben Stellungnahmen ab zu den Themen: Neuordnung der Zustimmungsrechte und Gesetzgebungskompetenzen, Justiz und Inneres sowie Umwelt und Landwirtschaft. Für die Abgeordneten des Bundestages und Mitglieder des Bundesrates bestand zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die zweite Runde der öffentlichen Anhörungen und Sitzungen beginnt am Montag, dem 29. Mai 2006.
Mehr als 100 Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis sind für die Sitzungen eingeladen worden, um die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes kritisch zu erörtern.
Wie läuft eine Anhörung von Sachverständigen ab?
Die Ausschüsse des Bundestages laden zu den Beratungen von Gesetzentwürfen oft Sachverständige ein, um das Gesetzesvorhaben begutachten zu lassen, sich zu informieren und spezielle Fragen stellen zu können. Wissenschaftler, Praktiker oder Menschen, die von einem geplanten Gesetz betroffen sind, geben ihre Stellungnahmen meist in öffentlichen Anhörungen ab. In anschließenden Fragerunden können die Abgeordneten nachfragen und ihr Wissen vertiefen.
Regeln zur Redezeitbegrenzung oder Anzahl der Fragen liegen im Ermessen des Ausschusses und werden von ihm festgelegt.