Die Modernisierung des föderalen Systems steht bis zum 2. Juni im Mittelpunkt der politischen Beratungen im Bundestag. In der Woche vom 15. bis 19. Mai finden eine Reihe von Anhörungen und Ausschusssitzungen zur Föderalismusreform statt.
Thema der ersten Anhörung am 15. und 16. Mai im Plenarsaal ist die Neuordnung der Zustimmungsrechte und Gesetzgebungskompetenzen. Der Rechtsausschuss des Bundestages und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hören dazu eine Reihe von Sachverständigen. In ihrer gemeinsamen Sitzung am 17. Mai folgen Anhörungen zu den Politikbereichen Justiz und Inneres. Am 18. Mai stehen Umwelt und Landwirtschaft auf der Tagesordnung.
Ziel der Reform ist es, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag und mehrere Länder im Bundesrat haben dazu Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und eines Föderalismusreformgesetzes eingebracht.
Die parlamentarischen Beratungen in den beiden Häusern sollen 2006 abgeschlossen sein.