Mit der Föderalismusreform werden die gesetzgeberischen
Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu geordnet. Der
Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist die
umfassendste Grundgesetzreform seit 1949. Die Staatsreform muss
noch im Bundesrat mit einer Zweitdrittelmehrheit verabschiedet
werden, um in Kraft treten zu können.
Einer der Kernpunkte der Staatsreform ist es, die Zahl der
Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, zu reduzieren. Dem
gegenüber werden Zuständigkeiten auf die Länder
verlagert, etwa das Besoldungs- und Versorgungsrecht für
Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung. Die
Länder sind auch für Strafvollzug und Ladenschluss
zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und
Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland werden
Bundessache. Mehr Rechte erhält der Bund auch im Umweltbereich
in der Abfallwirtschaft. In Wissenschaft und Forschung an
Hochschulen können Bund und Länder bei Vorhaben
überregionaler Bedeutung zusammenwirken.