Die Gesundheitsreform sieht ab 2008 die Schaffung eines Fonds vor, in den Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Steuermittel fließen sollen. Die Kassen erhalten pro Versicherten einen Pauschalbetrag plus einen Ausgleich je nach Alter und Krankenstand. Die Kassen können von den Versicherten Zuschläge erheben oder Nachlässe gewähren.
Die Versicherung der Kinder soll schrittweise aus Steuermitteln finanziert werden. Vorgesehen ist, dass 2008 zunächst 1,5 Milliarden und im Folgejahr das Doppelte aus Haushaltsmitteln in die beitragsfreie Kinderversicherung fließen werden. Steuern sollen dafür nicht erhöht werden.
Die Krankenkassenbeiträge sollen ab 2007 um 0,5 Prozentpunkte steigen.
Die privaten Kassen sollen weiter als Vollversicherungen bestehen bleiben und der Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche leichter werden.
Vorgesehen sind zudem größere Vertragsfreiheiten der Kassen, ein neues ärztliches Honorierungswesen mit einem Festpreis-Katalog, die Kosten-Nutzen-Analyse von neuen Arzneimitteln sowie eine bessere Verknüpfung der ambulanten und stationären Versorgung. Der Leistungskatalog der Krankenkassen soll weitgehend erhalten bleiben.