Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste
In den vergangen Monaten wurde von verschiedenen Seiten gefordert, ein Rauchverbot in Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, Bussen oder Bahnen einzuführen. Ein Antrag für ein Nichtraucherschutzgesetz wurde jedoch noch nicht im Bundestag eingebracht. Eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages befasst sich mit der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für ein generelles Rauchverbot. Die Ausarbeitung erörtert unter anderem die Frage, ob der Bund die Gesetzgebungskompetenz besitzt, bundesweit ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen und Behörden zu erlassen.
In EU-Staaten wie Irland, Italien und Spanien werden Regelungen zum Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie offenbar gut akzeptiert. Auf EU-Ebene wollen Lettland in diesem Jahr sowie England, Belgien und Estland im Jahr 2007 umfassende Rauchverbote in der Gastronomie einführen. Kein Rauchverbot oder freiwillige Regelungen gibt es in Dänemark, Portugal, Luxemburg, Österreich und den Niederlanden.
Zu aktuellen Themen oder grundsätzlichen Fragen der politischen Diskussion erarbeiten die Wissenschaftlichen Dienste Analysen und Gutachten, die online abrufbar sind. Die einzelnen Fachbereiche decken alle Themen von Recht und Politik ab. Die Hintergrundinformationen können als Aktueller Begriff, Europa-Thema und Infobrief heruntergeladen werden. Über einen Newsletter und einen RSS-Dienst wird auf neue Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste hingewiesen.
Fachinformation für Abgeordnete
Innerhalb der Verwaltung des Deutschen Bundestages sind die Wissenschaftlichen Dienste der Abteilung Wissenschaft und Außenbeziehungen zugeordnet. Die elf Fachbereiche unterstützen die Abgeordneten durch umfassende Informationen und fachliche Beratung bei ihrer Arbeit im Parlament und im Wahlkreis.