Bundestagspräsident Dr. Norbert
Lammert © DBT
Die Diskussion um die Offenlegung der Einkommen aus
Nebentätigkeiten bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages
hält nach der Klage von mehreren Parlamentariern an.
Bundestagspräsident Lammert erklärte dazu, dass für
ihn die Klagen "nicht ganz überraschend" gekommen seien, denn
"bereits während der parlamentarischen Beratung waren
ausdrücklich auch verfassungsrechtliche Bedenken
geäußert worden". Gleichzeitig stellte der
Bundestagspräsident jedoch fest, dass "unabhängig von der
anhängigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht [
…] die zu Beginn der Legislaturperiode vom Parlament
beschlossenen verbindlichen Regelungen mit den sich daraus
ergebenden Verpflichtungen für die Abgeordneten gelten".
Bis zum 30. März 2006 müssen die Abgeordneten
darüber Rechenschaft ablegen, wie viel sie für
Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats verdienen. Nach den
jetzt geltenden Verhaltensregeln wird das Einkommen und
Zuflüsse aus Nebentätigkeiten drei Einkommensstufen
zugeordnet. Die erste reicht von 1000 Euro bis 3500 Euro, die
zweite bis 7000 Euro und die dritte darüber.
Die jetzt geltenden Verhaltensregeln legen fest, dass
beispielsweise eine Tätigkeit in einem Ehrenamt, in einem
Aufsichtsrat oder die Fortsetzung des früheren Berufs und die
daraus erzielten Einkünfte dem Bundestagspräsidenten
bekannt gegeben werden und ein Teil davon veröffentlicht
werden muss. Ausnahmen sind für Tätigkeiten mit einem
besonderen Anspruch auf Vertraulichkeit möglich.