Die zur Schriftführerin oder zum Schriftführer gewählten Abgeordneten unterstützen den Bundestagspräsidenten oder die Vizepräsidenten bei der Leitung der Plenarsitzungen.
Die Schriftführer sammeln und zählen Stimmzettel, führen Rednerlisten und beurkunden Sitzungen. Sie nehmen Wortmeldungen entgegen, halten den Sitzungsverlauf fest und überwachen die Korrektur der Plenarprotokolle.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Für den 16. Deutschen Bundestag haben sich die Fraktionen auf 60 Schriftführer geeinigt. Zwei von ihnen bilden zusammen mit dem Bundestagspräsidenten oder den Vizepräsidenten den Sitzungsvorstand im Plenum. Die beiden Schriftführer sitzen zu beiden Seiten des (Vize-) Präsidenten. Sie wechseln alle zwei Stunden. Einer der Schriftführer gehört jeweils der Regierungskoalition an, der andere einer der Oppositionsfraktionen.