Namentliche Abstimmung Bundeswehreinsatz/ Aktuelle Stunde zur Lage der Pflegeversicherung
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 30. November 2006, unter anderem das Stalking-Bekämpfungs-Gesetz und das Stasi-Unterlagengesetz beschlossen. In der Plenarsitzung stimmten die Abgeordneten zudem der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Bosnien und Herzegowina zu. 486 Abgeordnete befürworteten den Einsatz, 46 lehnten ab, 2 enthielten sich der Stimme. Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde eine Aktuelle Stunde zur finanziellen Situation der Pflegeversicherung angesetzt. In der Befragung der Bundesregierung, für die 35 Minuten vorgesehen sind, informierten sich die Parlamentarier zudem über das Arbeitsprogramm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
"Stalking“ ins Strafgesetzbuch
So genanntes "Stalking", das Verfolgen, Belästigen oder Terrorisieren eines Mitmenschen, wird zum Straftatbestand. Der Abschnitt „Nachstellung“ wird ins Strafgesetzbuch eingefügt. Das Gesetz ( 16/575) sieht Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug vor, wer einem Menschen nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder über Dritte Kontakt zu ihn herzustellen versucht oder unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen veranlasst. Der neue Tatbestand soll Strafbarkeitslücken schließen. Stalking könne so früher behördlich verfolgt werden und zu einem effizienteren Schutz der Opfer beitragen, heißt es in dem Gesetz.
Stasi-Unterlagen-Gesetz
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten den Gesetzentwurf zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes eingebracht. Eine Novelle war nötig, weil die Fristen zu den Einsichtsmöglichkeiten in das Zentrale Einwohnerregister der DDR und zur zentralen Regelabfrage abgelaufen sind beziehungsweise ablaufen werden. Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen sowie Spitzenbeamte und Berufsrichter können im Verdachtsfall weiterhin auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit bei der Staatssicherheit überprüft werden können. Der Zugang zu den Unterlagen für die wissenschaftliche Aufarbeitung der SED-Diktatur werden mit dem Gesetz verbessert.
Bundeswehr weiteres Jahr nach Bosnien und Herzegowina
Der Bundestag hat in einer namentlichen Abstimmung dem Antrag der Bundesregierung 16/3521 zugestimmt, Bundeswehrsoldaten weitere zwölf Monate in Bosnien und Herzegowina einzusetzen. Bis zu 2400 deutsche Soldaten sollen im Rahmen der EU-geführten Operation „Althea“ zur Stabilisierung des Friedensprozesses beitragen.
Modernisierung der Justiz
Mit einer Reihe von Maßnahmen soll das Verfahrensrecht in nahezu allen Bereichen der Justiz verbessert werden. Der Bundestag hat dem Entwurf eines so genannten 2. Justizmodernisierungsgesetzes ( 16/3038) zugestimmt, den die Bundesregierung vorgelegt hatte.
Telekommunikationsmarkt
Die Abgeordneten haben am Donnerstag zudem einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes 16/2581 zugestimmt. Die so genannten neuen Märkte für Telekommunikationsdienste und -produkte sollen nach dem Gesetzentwurf zukünftig grundsätzlich nicht der Regulierung unterliegen, es sei denn, die fehlende Regulierung würde die Entwicklung eines "nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig" behindern. Ist dies der Fall, soll die Bundesnetzagentur regulierend eingreifen können. Das Gesetz enthält auch verbraucherschutzrechtliche Regelungen wie die einheitliche Preisobergrenze von 3 Euro pro Minute für zeitabhängig genutzte Premium-Dienste.
Beiträge Renten- und Arbeitslosenversicherung 2007
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf 16/3268 zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rentenbeitragssatz im kommenden Jahr von jetzt 19,5 auf 19,9 Prozent steigt. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll von jetzt 6,5 auf 4,2 Prozent im Jahr 2007 sinken.
Transparenz börsennotierter Unternehmen
Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf ( 16/2498) zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht zugestimmt. Wichtige Informationen über börsennotierte Unternehmen sollen europaweit bekannt gegeben und in Datenbanken verfügbar werden. Dadurch sollen Anleger eine ausreichende Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen erhalten.