453 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen, 48 Enthaltungen
Der Bundestag hat am Freitag, dem 12. Oktober, mit großer Mehrheit der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan zugestimmt (Namensliste). In namentlicher Abstimmung votierten 453 Abgeordnete mit Ja für das Vorhaben der Bundesregierung ( 16/6460), 79 mit Nein, 48 Parlamentarier enthielten sich. Vorangegangen war eine 75 Minuten lange, teils heftige Debatte. Ohne Zustimmung des Parlamentes können keine Bundeswehrsoldaten zu Auslandseinsätzen entsandt werden.
Rund 3100 deutsche Streitkräfte beteiligen sich derzeit an
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan (ISAF). Das erste ISAF-Mandat für die Bundeswehr
hatte der Bundestag Ende 2001 erteilt. Der Beschluss des
Parlamentes vom Frühjahr 2007, auch deutsche Tornado-Flugzeuge
für Aufklärungs- und Überwachungsflüge in
Afghanistan zuzulassen, ist nun Teil des ISAF-Mandates.
Live-Übertragung läuft
Mit den Antworten der Bundesregierung auf zwei Große Anfragen will sich das Parlament ebenfalls am Freitag auseinandersetzen. Zunächst stehen die "Konsequenzen der Auswanderung Hochqualifizierter aus Deutschland" ( 16/5417) auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der FDP-Fraktion keinen Trend zur Auswanderung hoch qualifizierter Deutscher, da dieser Auswanderung auch Einwanderung Hochqualifizierter aus dem Ausland entgegenstehe.
Eine Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gilt der Auswärtigen Kulturpolitik
16/2233 (Antwort der Bundesregierung
16/4024).
Am Donnerstag, dem 11. Oktober, gab Bundesarbeitsminister Franz
Müntefering (SPD) im Bundestag eine Regierungserklärung
zum Thema "Aufschwung - Teilhabe - Wohlstand - Chancen für den
Arbeitsmarkt" ab. Der Erklärung folgte eine 90-minütige
Aussprache der Parlamentarier. In namentlicher Abstimmung wurde ein
Antrag der FDP-Fraktion, Überschüsse der Bundesagentur
für Arbeit an die Beitragszahler zurückzugeben (
16/6434), mit 98 Ja-Stimmen, 466 Nein-Stimmen
und 6 Enthaltungen abgelehnt (
Namensliste). An diesem Sitzungstag
standen unter anderem der Ausbau der Kindertagesbetreuung und die
Verhandlungen über einen EU-Reformvertrag bei der
bevorstehenden Regierungskonferenz in Lissabon zur
Debatte.
Vor der Regierungskonferenz am 18. und 19. Oktober 2007 in
Lissabon hat der Bundestag eine Stellungnahme abgegeben und am
Donnerstag einen Antrag beschlossen
(16/6399), der die Bundesregierung bei den
Verhandlungen über den EU-Reformvertrag stützt. In dem
Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD wird die
Verpflichtung in der Berliner Erklärung vom 25. März 2007
genannt, die Europäische Union bis zu den Europawahlen 2009
auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen und sie
demokratischer, transparenter und handlungsfähiger zu
machen.
Am Donnerstag stand zudem die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens zur Debatte. Das Parlament behandelte in Erster Lesung einen Gesetzentwurf ( 16/6308) der Bundesregierung. Sämtliche Streitigkeiten über Trennung und Scheidung sollen künftig von einem so genannten Großen Familiengericht verhandelt werden.
In Erster Lesung beriet der Bundestag außerdem einen
Gesetzentwurf des Bundesrates, nach dem die Vaterschaft leichter
geklärt werden soll. Vor allem zweifelnden Männern soll
eine Genanalyse mit Haaren oder Speichel des Kindes erlaubt werden.
Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht hatten
heimlich erhobene Gen-Tests untersagt. Dem Mann steht nach dem
Urteil der Verfassungsrechtler das Recht zu wissen zu, ob er der
Vater des Kindes sei oder nicht. Der Gesetzgeber ist deshalb
aufgefordert, bis Ende März 2008 ein Gesetz zu
verabschieden.
Der Bundestag lehnte am Donnerstag namentlich einen Antrag
16/6490 der FDP-Fraktion ab,
Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Franz Josef
Jung zum Abschussbefehl zu missbilligen. Jung sprach in einem
Interview im September 2007 über die Möglichkeit, von
Terroristen entführte Flugzeuge abschießen zu lassen.
Die FDP fordert, dass der Bundestag die Aussagen des Ministers
missbilligt, weil sie die Rechtssprechung des
Bundesverfassungsgerichts und die Grundgesetze wie das Recht auf
Leben missachten würden, heißt es im Antrag.
Das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 soll durch ein neues
Gesetz (
16/3655) ersetzt werden. Der Entwurf eines
Rechtsdienstleistungsgesetzes sieht vor, dass
Rechtsdienstleistungen nur in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt
erbracht werden dürfen. Außergerichtliche
Rechtsdienstleistungen, die nicht gegen Entgelt erbracht werden,
dürfen nach dem Gesetzentwurf von jedermann erbracht werden.
Personen oder Einrichtungen, die Rechtsdienstleistungen
außerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises erbringen,
sollen jedoch zum Schutz der Rechtsuchenden verpflichtet werden,
eine juristisch qualifizierte Person zu beteiligen.
Die Aktuelle Stunde, die auf Antrag der Fraktionen FDP und DIE LINKE. am Mittwoch stattfand, hatte die „Haltung der Bundesregierung zu Veränderungen bei der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I und bei der Rente ab 67 und entsprechende Äußerungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales Franz Müntefering“ zum Thema. Zuvor ließen sich die Abgeordneten in der Befragung der Bundesregierung über die Themen und Beschlüsse der Kabinettssitzung am mittwoch vormittag berichten. In der sich anschließenden Fragestunde verlangten Abgeordnete detaillierte Auskunft aus den Ministerien. ( Fragen für die Fragestunde).