Die Machtergreifung Hitlers am 30. Januar 1933
Vor 75 Jahren, am 30. Januar 1933, ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Die Nationalsozialisten propagierten diesen, von ihnen lang ersehnten Tag, als "Tag der Machtergreifung": Erstmals waren sie an einer Reichsregierung beteiligt. Innerhalb kürzester Zeit etablierte die NSDAP eine autoritäre Regierung.
Nur einen Tag nach seinem Amtsantritt löste Hitler am 1.
Februar den Reichstag auf. Neuwahlen wurden für den 5.
März angesetzt. Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933, war
für die Nationalsozialisten ein willkommener Anlass, ihre
Macht auszubauen und den demokratischen Rechtsstaat zu untergraben.
Am 28. Februar 1933 wurden durch die "Verordnung des
Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" die
wesentliche demokratische Grundrechte der Weimarer Verfassung
außer Kraft gesetzt. Die Polizei wurde weitgehend der
Kontrolle der Reichsregierung unterstellt.
Die so genannte "Reichstagsbrandverordnung" gab der nun eingesetzten Welle der Verfolgungen politisch missliebiger Personen einen scheinlegalen Anstrich. Insbesondere Angehörige linker Gruppierungen wurden verhaftet oder in die Illegalität getrieben.
Wenig später entmachtete sich der neu gewählte
Reichstag mit seiner Zustimmung zum so genannten
Ermächtigungsgesetz selbst. Dies erlaubte Hitler und der
Reichsregierung für eine Dauer von vier Jahren Gesetze - auch
solche mit verfassungsänderndem Charakter - ohne Beteiligung
des Reichstages oder Reichsrates zu erlassen. Ein weiterer Schritt
auf dem Weg in einen nationalsozialistischen Führerstaat war
getan.
Die Abgeordneten der KPD waren zu der Abstimmung schon nicht mehr zugelassen worden. Gegen die Stimmen der SPD stimmte die Mehrheit der bürgerlichen und rechten Parteien dem Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 zu. Damit hatte der Reichstag seine politische Bedeutung verloren.
Die SPD wurde kurze Zeit später, im Juni 1933, verboten. Die anderen Parteien lösten sich danach "freiwillig" auf. Seitdem war nur noch die NSDAP als Partei zugelassen und kandidierte allein bei den folgenden Wahlen.
Bereits im Februar 1933 waren der preußische Landtag und die kommunalen Vertretungskörperschaften in Preußen aufgelöst worden. Die übrigen Länderparlamente wurden durch zwei "Gleichschaltungsgesetze" und ein Gesetz über den Neuaufbau des Reiches bis Januar 1934 beseitigt.