Kinderförderungsgesetz soll 750 000 neue Betreuungsplätze schaffen
Für jedes dritte Kind in Deutschland unter drei Jahren soll es in Zukunft einen Krippen- oder Tagespflegeplatz geben. Dieses Ziel will die Bundesregierung bis zum Jahr 2013 erreichen. Die gesetzliche Grundlage für diesen umfassenden Ausbau der Kleinkinderbetreuung hat die Bundesregierung im Frühjahr 2008 mit dem so genannten Kinderförderungsgesetz (KiföG) auf den Weg gebracht. Am Freitag verabschiedete der Bundestag das Gesetz.
Im Zentrum des Kinderförderungsgesetzes steht der Ausbau des Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen. Hier liege der Bedarf bei 35 Prozent, so Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes im April. Derzeit gebe es jedoch gerade im Westen Deutschlands lediglich für 9,9 Prozent der Kleinkinder einen Krippen- oder Kitaplatz. Bis zum 31. Juli 2013 sollen deshalb nach dem Willen der Koalition 750 000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Nach dieser Aufbauphase sollen Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr ab 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erhalten.
Um das Ziel von 750 000 neuen Plätzen zu erreichen, sollen künftig auch die privat-gewerbliche Kinderbetreuung stärker gefördert werden. Nicht nur gemeinnützige Träger sollen staatliche Zuschüsse bekommen, sondern auch gewinnorientierte Betreiber von Krippen, wie etwa Betriebs-Kindertagesstätten.
In der Opposition stießen diese Pläne auf Widerstand. DIE LINKE. wehrte sich in einem Antrag dagegen, privat-gewerbliche und gemeinnützige Träger gleichzustellen ( 16/9305). Sie befürchtet eine "Segregation in der Jugendhilfe“, die zu einer "Luxusbetreuung für Reiche“ und einer "Billigverwahrung für die Kinder einkommensschwacher Eltern“ führen könnte. Der Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt.
30 Prozent der 750 000 neuen Betreuungsplätze sollen in der Tagespflege entstehen. Die Arbeit der Tagesmütter soll laut KiföG leistungsgerecht vergütet und Krankenkassen -und Pflegeversicherungsbeiträge zur Hälfte von den Jugendämtern erstattet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt im neuen Gesetz ist das so genannte Betreuungsgeld: Die Bundesregierung möchte damit ab 2013 die Eltern finanziell unterstützen, die sich um ihre Kinder zu Hause kümmern wollen. Die Oppositionsfraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP haben diesen Plan scharf kritisiert. Beide forderten in eigenen Anträgen zum KiföG, das Betreuungsgeld nicht einzurichten ( 16/7114, 16/8406). Beide Anträge wurden abgelehnt. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatten bemängelt, das Betreuungsgeld "führe bildungspolitisch in die falsche Richtung“. Gerade für bildungsferne und einkommensschwache Familien böte es den "starken Anreiz, ihren Kindern frühe Förderangebote vorzuenthalten“. Auch die FDP befürchtet, dass "das Geld gar nicht bei den Kindern" ankomme.
Der massive Ausbau der Kinderbetreuung wird nach Schätzungen der Regierung rund 12 Milliarden Euro kosten. Der Bund wird sich daran mit insgesamt vier Milliarden Euro beteiligen. 2,15 Milliarden für die Investitionskosten sind bereits durch das 2007 vom Bundestag verabschiedete Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz bereitgestellt worden.
Das nun zur Abstimmung stehende Kinderförderungsgesetz ändert zugleich das Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird sich demnach in der Aufbauphase bis 2013 mit 1,85 Milliarden Euro an den Betriebskosten für die Einrichtungen beteiligen, danach dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro. Diese Ausgaben sollen durch eine Umverteilung in der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder finanziert werden.