Kanzlerin Merkel: Der Staat ist die einzige Instanz, die Vertrauen wieder herstellen kann.
Als einen "ersten Baustein für eine neue
Finanzmarktverfassung" bezeichnete Kanzlerin Angela Merkel (CDU)
den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des
Finanzmarktes (
16/10600). In ihrer Regierungserklärung am
Mittwoch, dem 15. Oktober 2008, betonte sie, dass die
Weltwirtschaft vor ihrer schwersten Bewährungsprobe seit der
großen Krise in den 1920er-Jahren stehe.
"Das gegenseitige Misstrauen hat die Akteure auf den
Finanzmärkten fast vollständig gelähmt", so Merkel.
Das habe unabsehbare Folgen für Wachstum und
Arbeitsplätze. Die internationale Gemeinschaft müsse
unverzüglich handeln. "Der Staat war und ist die einzige
Instanz, um das Vertrauen zwischen den Banken wiederherzustellen,
und zwar zum Schutz der Bürger - und nicht zum Schutz von
Bankinteressen."
In der ersten Beratung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
(FMStG) kritisierte Guido Westerwelle (FDP) den Regierungsentwurf.
Der Bundestag als Hüter der Staatsfinanzen dürfe keine
"Blankoschecks ausstellen". Bundesfinanzminister Peer
Steinbrück (SPD) verteidigte dagegen die Pläne der
Regierung. Er betonte, nicht der Kapitalismus oder die
Marktwirtschaft breche zusammen: "Was einstürzt, ist die
Illusion, dass eine Marktwirtschaft ohne Regeln
funktioniert."
Oskar Lafontaine (DIE LINKE.) sprach von einer Krise der Demokratie sowie der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Peter Ramsauer (CDU/CSU) widersprach ihm: Es zeige sich, dass das parlamentarische System auch in schwierigen Situationen handlungsfähig sei. Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisierte "Strukturfehler" im Regierungsentwurf. Es gäbe keine Kontrolle, ob die Mittel richtig verwendet würden.
Am Freitag soll über das Gesetz namentlich abgestimmt werden.
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Um 13.00 Uhr begann wie gewohnt die Befragung der Bundesregierung. Die Parlamentarier wurden über die vorangegangene Sitzung des Bundeskabinetts unterrichtet. Vertreter der Bundesregierung standen den Abgeordneten Rede und Antwort.
In der anschließenden Fragestunde stellten Abgeordnete vor dem Plenum Fragen. Jeder Abgeordnete kann während der Fragestunde einer Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten (Fragen für die Fragestunde (16/10519). Meist antworten die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, bisweilen aber auch die Minister selbst.