Gremium für den Finanzmarktstabilisierungsfonds gewählt
Die Plenarsitzung am Mittwoch, dem 12. November 2008, begann um 13 Uhr mit der Wahl der Mitglieder des Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds. Der Bundestag hatte am 17. Oktober beschlossen, ein solches Gremium zu schaffen ( 1610835). Die neun Mitglieder, die alle dem Haushaltsausschuss angehören, sollen geheim tagen und von der Bundesregierung über Entwicklungen im Zusammenhang mit dem 500-Milliarden-Euro-Rettungspaket der Bundesregierung unterrichtet werden.
Für die CDU/CSU gehören dem Gremium die Abgeordneten Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme und Albert Rupprecht an, für die SPD Dr. Hans-Ulrich Krüger, Carsten Schneider und Ludwig Stiegler, für die FDP Florian Toncar, für Die Linke Roland Claus und für Bündnis 90/Die Grünen Alexander Bonde. Alle fünf Fraktionen hatten ihre Wahlvorschläge gemeinsam eingereicht ( 16/10836).
Im Anschluss daran wurde ein Antrag von CDU/CSU und SPD, ein
Verbot des Vereins "Heimattreue Deutsche Jugend" zu prüfen, an
die Ausschüsse überwiesen. Es folgte die Fragestunde, an
die sich auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eine
Aktuelle Stunde zum Thema Castor-Transporte und
Atommüll-Lagerung anschloss.
Renate Künast, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, betonte, Atomkraftwerke seien „keine verkannten Klimaschützer“, wie es die Atomlobby suggeriere. In Wahrheit gehe es nicht um Kohlendioxid und Klima, sondern um den Profit: „Es geht darum, dass durch längere Laufzeiten die Betreiber eine Million Euro mehr in ihre Hosentaschen scheffeln.“ Christian Hirte (CDU/CSU) warnte vor einem verfrühten Ausstieg aus der Kernenergie. Er hob hervor, dass die deutschen Atomkraftwerke die sichersten der Welt seien. Christoph Pries (SPD) hingegen sagte: „An dem Atomausstieg wird nicht gerüttelt.“ Die Union habe die Chance auf eine Lösung mit ihrer Blockadehaltung verpasst.
Scharfe Kritik zu den Blockaden beim Castor-Transport kam von Angelika Brunkhorst (FDP). Diese seien rechtswidrig, da von Steinen und gefährlichen Waffen Gebrauch gemacht werde. Brunkhorst griff die Grüne-Fraktion mit den Worten an, sie ermuntere junge Menschen zum Rechtsbruch. Dorothée Menzner (Die Linke) hingegen lobte den „selbstlosen Einsatz“ der Demonstranten, insbesondere der Bauern, gegen die „Milliardenlobby“ der Atomkraft. Sie verurteilte die „Demütigungen“ durch die Polizei und den „sehr einseitigen Dialog“ um die Frage der Atomenergie.
Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Opposition verabschiedete der Bundestag die von der Großen
Koalition sowie von der Bundesregierung eingebrachten
gleichlautenden Gesetzentwürfe zur "Abwehr von Gefahren des
internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (
16/9588,
16/10121) in geänderter Fassung (
16/10822).
Ergebnis der namentlichen
Abstimmung
Mit dem Gesetz erhält das Bundeskriminalamt (BKA) neue Befugnisse erhalten, zum
Beispiel zur polizeilichen Rasterfahndung, zur
Online-Überwachung oder zur optischen und akustischen
Überwachung von Wohnungen. Der Bundesrat muss dem Gesetz
anschließend noch zustimmen.
Am Abend debattierten die Abgeordneten in erster Beratung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines zentralen Registers über kriminelle Unternehmen ( 16/9780). Dieses soll verhindern, dass staatliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die wirtschaftskriminell aufgefallen sind. Die Auftraggeber erhielten darüber keine Informationen, da derlei Erkenntnisse bisher nur dezentral gespeichert seien, bemängelt die Fraktion. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen.
Die Bundesregierung will den Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 3,0 Prozent senken. Das soll die Beitragszahler entlasten und positive Signale auf dem Arbeitsmarkt setzen. Den Gesetzentwurf dazu ( 16/10806) hat der Bundestag am Mittwochabend im Plenum beraten. Die Linksfraktion hat einen Antrag gegen die Beitragssenkungen vorgelegt, der ebenso an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde ( 16/10618).
Die Bundesregierung will es Verbrauchern ermöglichen,
aufgrund von Telefonwerbung geschlossene Verträge durch
Widerruf auflösen zu können. Ihren Gesetzentwurf (
16/10734) beriet der Bundestag am Abend in
erster Lesung. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter
Telefonwerbung sollen künftig mit einer Geldbuße
geahndet werden. Zudem ist die Rufnummernunterdrückung bei
Telefonwerbung verboten.
Insgesamt standen in dieser Sitzungswoche 55 Tagesordnungspunkte auf dem Plan. Am Mittwoch, 12. November, stimmten die Abgeordneten für einen Regierungsentwurf zur Modernisierung des Bundesdienstrechts ( 16/7076, 16/7440, 16/2253). Außerdem beriet das Parlament über eine Gesetzesvorlage zur Reform der Krankenhausfinanzierung ( 16/10807).