Anhörung im Wirtschaftsausschuss zur Haftung für Informationen
Für Unternehmen im Internet sind neue rechtliche Regelungen erforderlich, um die weit verbreitete Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Markennamen oder unklaren örtlichen Zuständigkeiten von Gerichten zu beseitigen. Zu diesem Ergebnis kamen die meisten Sachverständigen bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch, dem 4. März 2009. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Telemediengesetzes.
Die Fraktion verfolgt mit ihrem Gesetzentwurf (
16/11173) das Ziel, dass Diensteanbieter im
Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen
übermittelten oder gespeicherten Informationen zu
überwachen, da dies ein Verstoß gegen die
E-commerce-Richtlinie der EU sei.
Christoph Kannengießer vom Markenverband wies darauf hin, dass Internet-Auktionshäuser wegen Produktfälschungen nur schwer in Anspruch genommen werden könnten. Dabei würden rund 50 Prozent der von Markenpiraten hergestellten Textil- und Kosmetikprodukte über das Internet vertrieben.
Dagegen erklärte Wolf Osthaus vom
Internet-Auktionshaus Ebay, das Auktionshaus habe jeden Tag sieben
Millionen neue Angebote. Ebay sei nicht der Vertriebspartner dieser
Anbieter. Was die Nutzer auf die Plattform stellen würden,
seien für Ebay fremde Inhalte. Von Markenpiraterie
distanzierte sich das Auktionshaus deutlich: Ein Kunde, der einen
gefälschten Artikel gekauft habe, komme so schnell nicht
wieder.
Der Markenverband widersprach dieser Darstellung.
Auktionshäuser wie Ebay wirkten unmittelbar an der Gestaltung
einzelner Angebote mit und würden daher eine
Vermarktungsgemeinschaft mit dem Anbieter bilden.
Täglich Dutzende von Anträgen auf Sperrung
Jörg Heidrich vom Heise-Verlag, der auch ein großes Internet-Forum betreibt, erklärte, im Zweifel würden fragwürdige Angebote gesperrt. Arnd Haller von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter erklärte, es gebe jeden Tag Dutzende Anträge auf Sperrung von Internet-Inhalten. Im Zweifel gehe es auch gegen die Meinungsfreiheit, kritisierte Haller.
Heidrich bezeichnete die unklaren gerichtlichen
Zuständigkeiten bei Internet-Verfahren als Riesenproblem. Ein
Kläger oder Antragsteller könne sich heute das Gericht
aussuchen. Auch Ebay kritisierte in einer schriftlichen
Stellungnahme das System des "fliegenden Gerichtstandes".
Das Verfahrensrecht lasse bei Rechtsverletzungen im Internet eine Klage vor jedem Gericht zu, weil der rechtsverletzende Inhalt überall abrufbar sei. Dies habe zu einer Häufung von Verfahren bei bestimmten Gerichten geführt, die in der Vergangenheit besonders radikal im Sinne der Kläger geurteilt hätten.
Dagegen sah Claus Grewenig vom Verband Privater
Rundfunk und Telemedien mit den Gerichtszuständigkeiten keine
Probleme. Gerade bei der technisch schwierigen Materie brauche man
spezialisierte Gerichte, was die "Qualität der Spruchpraxis"
und damit auch die Rechts- und Planungssicherheit der Unternehmen
erhöhe.