Bahnchef Mehdorn stand im Verkehrsausschuss Rede und Antwort
"Der Bahnvorstand hatte von dem Datenabgleich keine Kenntnisse, hat dazu auch keinen Auftrag gegeben." Dies erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG (DB AG), Hartmut Mehdorn, am Mittwoch, 4. März 2009, im Verkehrsausschuss. Dabei ging es erneut um die Überprüfung von Mitarbeitern der DB AG und externen Personen durch die Firma Network Deutschland GmbH im Auftrag der Bahn.
Erstmals nahm Bahnchef Hartmut Mehdorn vor dem Ausschuss dazu
Stellung. Er selbst habe erst nach Presseveröffentlichungen
Ende Januar davon erfahren. Zwar sei er zuvor über wichtige
Ergebnisse der Korruptionsbekämpfung informiert worden, jedoch
nie über die Instrumente, die dafür angewendet worden
seien. Ihm sei auch nicht bekannt gewesen, dass externe Ermittler
eventuell Gesetzesverstöße begangen haben
könnten.
Wenn er vor dem Datenabgleich befragt worden wäre, hätte er sicherlich gesagt, man solle "den ganzen Quatsch" sein lassen. Deshalb sei er von diesem Vorgang auch bedrückt, der "so nicht nötig gewesen war". Mehdorn erläuterte, dass bei seinem Dienstantritt die Bahn in dem Ruf gestanden habe, korrupt zu sein.
Fast wöchentlich sei er damals über Korruptionsfälle
informiert worden. Deshalb sei er nicht zuletzt vom
Verkehrsausschuss und vom Haushaltsausschuss des Bundestages
aufgefordert worden, etwas dagegen zu tun. Er habe gehandelt. So
sei es unter anderem gelungen, mehr als 30 Millionen Euro
unterschlagenes Geld zurückzuholen.
Auf seine Initiative hin sei unter anderem ein jährlicher Korruptionsbericht erstellt und veröffentlich worden. Bei der Bahn sei die Korruption aber auch "pro aktiv" bekämpft worden. Dies sei ein Modell für viele andere Wirtschaftsunternehmen geworden.
Dabei müsse aber die Bekämpfung der Korruption auf
Wirtschaftskriminalität beschränkt bleiben. Die Bahn
werde alles in ihrer Macht stehende tun, um die massenhaften
Datenabgleiche in den Jahren 1998, 2002 und 2007 aufzuklären.
Dazu habe der Aufsichtsrat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG mit den Untersuchungen beauftragt, die zurzeit mit 40 bis 50
Mitarbeitern den Gesamtvorgang überprüfe.
Außerdem seien die Rechtsanwälte Däubler-Gmelin und Baum zusätzlich mit der Aufklärung beauftragt worden. Er erwarte, dass die KPMG in drei bis vier Wochen einen Bericht vorlegen werde. Erst dann könnten Urteile gefällt und Konsequenzen gezogen werden.
Die Sprecher aller Fraktionen betonten, dass
Korruptionsbekämpfung notwendig sei. Bei der Bahn gehe es aber
vor allem darum, ob sie legale Mittel eingesetzt habe, die
verhältnismäßig und zielführend seien.
Außerdem gehe es darum, wer die Verantwortung für das
Handeln trage.
Die Abgeordneten gingen davon aus, dass bei der Korruptionsbekämpfung gegen Strafrecht und Beamtenrecht verstoßen worden sein könnte. Außerdem wiesen sie auf Presseveröffentlichungen hin, nach denen es in jüngster Zeit bei der Bahn zu Aktenvernichtungen gekommen sein soll.
Mehdorn entgegnete, ihm sei dies nicht bekannt. Vorwürfe, die
DB AG behindere die Aufklärung durch die Rechtsanwälte
Däubler-Gmelin und Baum seien in der Zwischenzeit weitgehend
ausgeräumt, betonte Mehdorn.
Der Ausschuss will zu seiner nächsten Sitzung neben Bahnchef
Mehdorn auch den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Müller
einladen.