Föderalismuskommission II schloss ihre Arbeit ab
Die Föderalismuskommission II hat sich bei ihrer abschließenden Sitzung am Donnerstag, 5. März 2009, mit 26 Ja-Stimmen bei drei Nein-Voten und zwei Enthaltungen endgültig auf Grundgesetzänderungen geeinigt, die den Weg zu einer Schuldenbremse für Bund und Länder ebnen sollen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sprach von einem "beachtlichen Wurf", SPD-Bundestagsfraktionschef Peter Struck von einem "großen Durchbruch."
Die Co-Vorsitzenden des Gremiums gehen
von einer Verabschiedung des Gesetzespakets in Bundestag und
Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit bis zur Sommerpause aus, wobei
die zwei Politiker nach ihren Worten mit der Unterstützung
durch die FDP rechnen. Beim letzten Treffen des 32-köpfigen
Gremiums stimmten die Linkspartei, Bündnis 90/Die Grünen
und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Nein.
Die avisierte Regelung soll 2011 in Kraft treten und den Bund wie die 16 Länder verpflichten, ihre Neuverschuldung schrittweise zurückzuführen. Von 2016 an darf der Bund in wirtschaftlich normalen Zeiten neue Kredite nur noch in Höhe von 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung aufnehmen, das sind derzeit rund 8,5 Milliarden Euro.
Die Länder dürfen sich von 2020 an überhaupt nicht
mehr neu verschulden. In konjunkturell schwachen Phasen sowie in
Notsituationen wie einer schweren Wirtschaftskrise nach aktuellem
Muster oder Naturkatastrophen sind jedoch höhere
Kreditaufnahmen möglich. Allerdings wird vorgeschrieben, diese
Schulden im Rahmen eines verbindlichen Tilgungsplans
zurückzuzahlen.
Struck betonte, dass nach dem Willen der Föderalismuskommission die Länder per Verfassung auf eine Politik der Null-Neuverschuldung von 2020 an festgelegt werden sollen. Der SPD-Politiker erwähnte rechtliche Bedenken in den Landtagen gegenüber einer solchen durch das Grundgesetz auferlegten Verpflichtung, meinte jedoch, er halte diesen Weg verfassungsrechtlich für unproblematisch.
Bei der Sitzung der Föderalismuskommission am 12. Februar
hatte der Kieler Politiker Ralf Stegner als Sprecher aller
SPD-Landtagsfraktionen eine solche Regelung im Grundgesetz als
unzulässigen Eingriff in das Budgetrecht der Landesparlamente
kritisiert und entsprechende Klagen vor der
Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Im Land Berlin wird ein solcher Schritt gegenwärtig in den beiden Regierungsfraktionen der SPD und der Linkspartei geprüft. Auf die Frage, ob die geplante Vorschrift im Grundgesetz die Verankerung der Schuldenbremse in den Landesverfassungen überflüssig mache, sagte Oettinger, er gehe davon aus, dass die Länder diese Regelung in ihre Verfassung und ihr Haushaltsrecht "aufnehmen und vertiefen".
Bei ihrer jetzigen Sitzung bestätigte die
Föderalismuskommission die Konsolidierungshilfen in Höhe
von insgesamt 7,2 Milliarden Euro, die zwischen 2011 und 2019 den
armen Ländern Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und
Sachsen-Anhalt zugute kommen und aus einem von Bund und
Ländern gemeinsam gespeisten Topf fließen sollen.
Diese Hilfen, deren Zuteilung an strikte Konsolidierungszusagen geknüpft wird, sollen die betreffenden Länder in die Lage versetzen, von 2020 an ihre Etats ohne neue Kredite auszugleichen. Bremen sind jährlich 300 Millionen Euro zugedacht, der Saar 260 Millionen sowie den drei anderen Ländern jeweils 80 Millionen. Im Gegenzug müssen die Regierungen in Bremen und Saarbrücken ihre auf zusätzliche Bundesgelder zielenden Klagen in Karlsruhe zurückziehen.
Nach den Worten Oettingers und Strucks kam die Kommission auch
überein, künftig dem Bund zu erlauben, in besonderen
Ausnahmesituationen Ländern und Kommunen in Bereichen wie dem
Bildungssektor Investitionshilfen zu gewähren, in denen er
eigentlich keine Kompetenzen hat. Mit diesem Beschluss wird eine
entsprechende Entflechtungsregelung der Föderalismusreform I
relativiert, die eine indirekte Einflussnahme des Bundes in solchen
Bereichen unterbinden sollte.
Die in Zukunft vom Grundgesetz vorgeschriebene restriktivere Hauhaltspolitik der öffentlichen Hand soll von einem Stabilitätsrat überwacht werden, der auch als Frühwarnsystem fungieren soll. Diesem Gremium gehören die Finanzminister des Bundes und der Länder an.
Die beiden Kommissionsvorsitzenden hoben hervor, dass die Arbeit des Staates durch eine bessere Kooperation von Bund und Ländern auf dem IT-Sektor und bei der Steuerverwaltung effektiver werden soll.