Weitere Beschlüsse des Bundestages
Neben den Entscheidungen zur Menschenrechts- und Gleichstellungspolitik, zur Bekämpfung des Hungers und zur Tourismuspolitik hat der Bundestag am 5. und 6. März 2009 eine Reihe weiterer Beschlüsse gefasst.
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die
Grünen wurde am 5. März das Truppenzollrechtsgesetz
sprachlich an das europäische Zollrecht angepasst. Den
Regierungsentwurf (
16/11566) nahm der Bundestag unverändert (
16/12142) an. Die Fraktion Die Linke enthielt
sich der Stimme.
Das Abkommen zwischen Deutschland und Libyen aus dem Jahre 2004 über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ( 16/11567) nahm das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen unverändert an (16/11988). Damit werden gegenseitige Direktinvestitionen erleichtert.
Mit dem gleichen Stimmverhältnis nahm der Bundestag einen
Gesetzentwurf der Regierung (
16/11568) zu einem Abkommen mit Jordanien aus
dem Jahre 2007 unverändert (
16/11988) an. Auch hier geht es um die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.
Das Parlament stimmte auch dem Entwurf der Bundesregierung zum vierten Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (16/1029, 16/12111) auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/12142) zu. Dafür stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD, dagegen die von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Damit setzt der Bundestag eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um,
mit der im grenzüberschreitenden Personenverkehr der Zugang
für Bahnunternehmen zum Bahnnetz geregelt wird.
Auf Antrag der Bundesregierung ( 16/12015) stimmte der Bundestag einer Ausnahme von dem Verbot zu, dass Regierungsmitglieder keinem Aufsichtsrat angehören dürfen. Bundesernährungsministerin Ilse Aigner (CSU) darf somit in den Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur einziehen.
Ebenfalls am Donnerstag, dem 5. März, haben die Abgeordneten drei Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses bestätigt. Angenommen wurde erstens der Vorschlag zur Umstrukturierung der Kraftfahrzeugsteuer ( 16/12122): Danach fällt die Entschädigung der Länder dafür, dass sie künftig zugunsten desBundes auf die Einnahmen aus der Kfz-Steuer verzichten, um 150 Millionen Euro höher aus als ursprünglich geplant. Sie erhalten dafür rund 8,99 Milliarden Euro jährlich ( 16/11742, 16/11900, 16/11931, 16/12033).
Bestätigt hat der Bundestag zweitens einen Kompromiss im so
genannten ELENA-Verfahren (
16/12121): Der Vermittlungsausschuss hatte sich
im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen
Entgeltnachweises (ELENA) darauf verständigt, dass der Bund
die Anschubfinanzierung für das Vorhaben von 2009 bis 2013
übernimmt. Pro Jahr sollen dafür elf Millionen Euro
bereitstehen. Danach sollen die Bundes- und Landesbehörden die
Kosten tragen, die über ELENA Daöten abrufen (
16/10492,
16/11666,
16/12017).
Die Abgeordneten haben drittens einen Kompromiss des
Vermittlungsausschusses zu den Neuregelungen der
Telekommunikationsentschädigung bestätigt (
16/12120): Danach soll sich die
Entschädigung nach einer Überwachung oder
Datenübermittlung künftig vor allem nach ihrer der Dauer
richten (
16/7103,
16/11348,
16/12016).
Einen Antrag der Linksfraktion "Arbeit familienfreundlich gestalten – Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter lebbar machen" hat der Bundestag ebenfalls am 5. März gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt ( 16/7482, 16/10605).
Die Linke hatte für einen erweiterten Kündigungsschutz
für Eltern, für eine Förderung der Rückkehr in
den Beruf nach Elternzeit und für eine flexiblere Gestaltung
der Arbeitszeit für Eltern plädiert.
Keine Mehrheit für gefordertes Gesamtverkehrskonzept
Südbaden
Auch der Antrag der FDP ( 16/6638), der eine integrierte Planung für Schiene und Straße im Rheingraben und ein Gesamtverkehrskonzeptfür Südbaden fordert, wurde von CDU/ CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/8029) abgelehnt.
Initiative zum Annapolis-Prozess gescheitert
Keine Mehrheit fand am 5. März auch die Linksfraktion für ihren Antrag ( 16/9483), der die Bundesregierung auffordert, sich innerhalb der EU darum zu bemühen, in die bei der Konferenz von Annapolis (USA) angestoßenen Friedensverhandlungen zwischen Israelis und Palästinenser wieder Bewegung zu bringen. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt ( 16/10391).
Anträge zum Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan
abgelehnt
Die Anträge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3648, 16/12133) zur Beschleunigung des Wiederaufbaus von Polizei und Justiz in Afghanistan fanden am 6. März im Bundestag keine Mehrheit. Der Antrag der FDP, die Ausbildung der Polizeikräfte zu forcieren, wurde von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP und Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen.
Ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (
16/3421,
16/12133) mit dem Titel „Polizei- und
Justizaufbau in Afghanistan drastisch beschleunigen“ lehnte
der Bundestag gegen das Votum der Antrgsteller bei Enthaltung der
FDP ab.
Ebenfalls keine ausreichende Zustimmung fand der Antrag der
Linksfraktion (
16/6931,
16/12133), das Bundespolizeigesetz für
Auslandseinsätze der Bundespolizei zu ändern.
Bündnis 90/Die Grünen hatten sich dazu enthalten.