Bundestag erörterte den geplanten erweiterten Sonderausgabenabzug
Gute Nachrichten für die Versicherten: Die Bundesregierung will die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich ausweiten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am Donnerstag, dem 19. März 2009, in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Das Bürgerentlastungsgesetz soll ab dem 1. Januar 2010 die Bürgerinnen und Bürger um jährlich rund 9,3 Milliarden Euro entlasten.
In dem Gesetzentwurf (
16/12254), den das Kabinett am 18. Februar 2009
beschlossen hat, heißt es, bereits nach geltendem Recht seien
die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung im
Rahmen von Höchstbeträgen zum Abzug von der steuerlichen
Bemessungsgrundlage zugelassen.
Diese Abzugsmöglichkeiten sollen nun erweitert werden, indem "alle existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau" berücksichtigt werden, "das nach Art und Umfang im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherungen entspricht". Damit sollen gesetzlich und privat Kranken- und Pflegepflichtversicherte, ihre Ehepartner und mitversicherte Kinder steuerlich gleichbehandelt werden.
Die parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesfinanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), erinnerte an den
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008, wonach
Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen bei der
Einkommensteuer berücksichtigt werden müssen.
Carl-Ludwig Thiele (FDP) vermochte in dem Entwurf dagegen keine Entlastung zu erkennen. Vielmehr sei es ein Seuererhöhungsgesetz zulasten Vorsorge treibender Bürger. Gestrichen würden der Sonderausgabenabzug der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Unfallversicherung, zur Haftpflichtversicherung und zur Risikoversicherung für den Todesfall.
Für die Unionsfraktion sagte Klaus-Peter Flosbach, ein
Arbeitnehmer, der im Monat 3.675 Euro verdient, könne heute
1.500 Euro absetzen. Ab 2010 seien es 4.024 Euro. Dies bedeute,
dass er etwa 1.000 Euro netto mehr in der Tasche haben werde.
Allerdings empfahl Flosbach zu prüfen, ob man im Hinblick auf
die Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeits- und die
Unfallversicherung nicht doch eine neue Lösung finden
könne. Er begrüßte es auch, dass der
Regierungsentwurf eine so genannte Günstigerprüfung
vorsieht, sodass die Gesetzesänderung nicht zu einem Nachteil
des Steuerpflichtigen führen dürfen.
Barbara Höll (Die Linke) begrüßte, dass die Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden sollen. Allerdings werde die Neuregelung zu Steuerausfällen von 9 Milliarden Euro jährlich führen. Da sei zu fragen, wie das gegenfinanziert werden soll. Bezieher niedrige Einkommen könnten in einzelnen Fällen gar nichts oder nur wenig geltend machen. Dies zeige, dass die Besserverdienenden stärker entlastet würden. Höll forderte, die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung abzuschaffen.
Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen) schlug vor zu
überlegen, wie die genannten Versicherungsbeiträge auch
künftig steuerlich abgesetzt werden könnten. Auch
würden einige, die höhere Beiträge aufgrund des
Gesundheitsfonds zahlen müssten, trotz steuerlicher Entlastung
unter dem Strich höher belastet. Für die Grünen sei
es wichtig, die Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher
von geringen Einkommen gezielt zu senken.
Gabriele Frechen (SPD), stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses, unterstrich, dass mehr als 80 Prozent der Arbeitnehmer von diesem Gesetz profitierten. Sie bekämen 7,2 Milliarden Euro zurück, die Selbstständigen 1,6 Milliarden Euro, die Beamten 560 Millionen Euro. Damit seien die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die "großen Gewinner der Reform".