Spitzensportler äußerten sich im Sportausschuss zu den Meldepflichten
Die Datenschutzrechte der Spitzensportler müssen stärkere Beachtung finden. Diese Ansicht vertraten in der öffentlichen Sitzung des Sportausschusses am Mittwoch, 22. April 2009, sowohl Vertreter der Aktiven als auch Datenschützer. Grundlage der Diskussion waren die seit Anfang des Jahres verschärften Meldepflichten für Spitzensportler im Rahmen des Dopingkontrollsystems. Über das so genannte Adams-System – einer Internetdatenbank der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) – müssen Sportler für drei Monate im Voraus angeben, wo sie sich aufhalten werden, um für unangemeldete Kontrollen zur Verfügung zu stehen.
Christian Breuer vom Beirat der Aktiven des
Deutschen Olympischen Sportbundes stellte klar, dass sich
Spitzensportler im Interesse des Anti-Doping-Kampfes freiwillig
diesem Abmeldesystem unterwerfen würden. Dennoch sei es ein
Eingriff in ihre Rechte, da große Datensätze mit
Adressen und Telefonnummern der Sportler bei der Wada gespeichert
würden.
Das Problem, so Breuer, seien dabei weniger die Weitergaben der Daten an die Wada, sondern vielmehr die umfangreichen „Leserechte“ für externe Kontrolleure, die nicht nur Zugang zu den Daten für den Tag der Kontrolle hätten, sondern vielfach eine Übersicht über den ganzen Monat. Diese Rechte müssten auf einen konkreten Tag beschränkt werden, forderte Breuer.
Zustimmung erhielt er vom mehrfachen Ruderweltmeister
Christian Schreiber, der sich außerdem gegen
eine „Lex Fußball“ wandte, wie sie sich
unlängst nach Gesprächen zwischen Wada und dem
Weltfußballverband Fifa andeutet. Als Ruderer habe er die
„Einstundenregelung unter Protest“ hingenommen.
Diese verlangt von den Sportlern, für jeden Tag ein
60-minütiges Zeitfenster zu benennen, in dem sie an einem
bestimmten Ort für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen
müssen. Schon aus „Gerechtigkeitsgründen“
könne es nicht sein, dass dies nun für Fußballer
nicht gelten solle.
Es gebe viele offene Fragen machte Roland Bachmeier als Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit deutlich. Seiner Ansicht nach bedarf der Wada-Code „dringend einer Nachbesserung“. Bachmeier beklagte die fehlende Rechtsgrundlage für das Dopingkontrollsystem ebenso wie die zu langen Speicherfristen und die fehlende Zweckbindung der Datenspeicherung.
Zudem gehe es auch um Daten von unbeteiligten Dritten, etwa wenn
der Sportler Übernachtungsadressen angeben müsse.
„In vielen Punkten gibt es derzeit mehr Fragen als
Antworten“, sagte der Datenschützer.
Vor einem „Aufbauschen“ der Probleme warnte hingegen Gottrik Wewer, Geschäftsführer der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (Nada). Seiner Erfahrung nach zielt die Kritik der Athleten eher auf die Benutzerfreundlichkeit der Adams-Datenbank als auf den Datenschutz ab. Es müsse zudem gefragt werden, ob nicht manchmal der Datenschutz vorgeschoben werde, weil das Abmeldesystem unbequem sei. Derartige Systeme seien jedoch erst die Reaktion auf die Ausweitung des Dopings im Sport.
Wewer wandte sich gegen den Vorwurf, es fehle an
„Zweckbindungen und Zugriffsbeschränkungen“,
zeigte sich jedoch offen für „weitere
Optimierungen“. Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), forderte, das
Wada-Statut fortzuschreiben und im Adams-System die
Datenschutzbestimmungen auszuformen.
Derzeit nutzten 50 Prozent der Europäer das System nicht, da
die Datensicherheit nicht gegeben sei. Ohne effektive
Dopingkontrollen nehme der Gesamtsport Schaden, so Bergner.
Allerdings werde der Anti-Doping-Kampf auch gefährdet, wenn
man die Rechte der Athleten nicht im Blick behalte.