Erste Lesung des Gesetzentwurfs gegen Steuerhinterziehung
Die Koalitionsfraktionen wollen, dass die Bundesregierung
handlungsfähig bleibt, wenn es darum geht, international
Transparenz und einen Informationsaustausch der Finanzbehörden
über Kapitaleinkünfte herzustellen. Dies betrifft in
erster Linie die von der Organisation für Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) entwickelten Standards zur effektiven
Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die durchgesetzt werden
sollen.
Hintergrund ist die Weigerung so genannter Steueroasen,
ausländischen Finanzbehörden nicht die für ein
Besteuerungsverfahren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Damit erleichterten sie es Bürgern anderer Staaten, Steuern
auf ihre Einkünfte zu hinterziehen.
Durch das Gesetz soll die Bundesregierung ermächtigt werden, bestimmte steuerliche Regelungen ganz oder zum Teil nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige, der Geschäftsbeziehungen in solche Staaten unterhält, den im Gesetz genannten Nachweispflichten nicht nachkommt.
Beispielsweise soll dies der Fall sein, wenn
Geschäftsbeziehungen zu Personen in Staaten oder Gebieten
bestehen, die die Standards der OECD zum Auskunftsaustausch in
Steuersachen nicht akzeptieren. Darüber hinaus sollen die
Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten von Personen in Bezug auf
Kapitalanlagen im Ausland erweitert und die Prüfungsrechte der
Finanzbehörden ausgedehnt werden.
Diese Maßnahmen sollen durch Änderungen unter anderem
des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sowie der
Abgabenverordnung herbeigeführt werden. Darüber hinaus
fordert die Koalitionsfraktion in einem Antrag zur Bekämpfung
der Steuerhinterziehung (
16/11389), die EU-Richtlinie zur
Zinsbesteuerung auf alle Kapitaleinkünfte sowie auf alle
natürlichen und juristischen Personen zu erweitern.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion der FDP, den Steuervollzug effektiver zu machen, indem die Steuerverwaltung zentralisierter gestaltet wird. Außerdem solle das Ertragsteuerrecht grundlegend vereinfacht werden, um eine maßvollere Steuerbelastung zu erreichen ( 16/11734). Zudem beantragt sie, bei der Umsatzsteuer von der jetzigen Soll-Besteuerung auf eine Ist-Besteuerung umzustellen ( 16/9836), sodass die Steuer nur auf tatsächlich erzielte Einkünfte nicht bereits auf Forderungen erhoben wird.
Die Linke prangert als Schwächen des gegenwärtigen
Steuervollzugs die personelle Unterbesetzung, unzureichende
Möglichkeiten der laufenden Qualifizierung und ungelöste
Fragen bei der Organisation und beim Haushalt der Behörden an
(16/9479). Dem könne nur mit einer
Gleichheit des Steuervollzugs begegnet werden. Zudem sollten
aggressive Steuermodelle beziehungsweise Steuerplanungsmodelle
unterbunden werden (
16/9166).
Um "Steueroasen auszutrocknen", soll die Bundesregierung
beispielsweise Bankinstitute aus nicht kooperierenden Staaten vom
inländischen Kapitalmarkt ausschließen oder eine
Meldepflicht von Kapitalbewegungen ins Ausland (
16/9168) einführen.
Ebenso wie die Koalition und die Linksfraktion fordern auch Bündnis 90/Die Grünen die Ausweitung der EU-Zinssteuerrichtlinie, um Besteuerungslücken zu schließen: "Europa braucht eine Zinssteuerrichtlinie mit Biss" ( 16/9421). So könne die "Hintertür für Steuerhinterzieher" geschlossen werden.