Opposition scheitert mit ihren Initiativen im Bundestag
Die Oppositionsparteien sind am Mittwoch, 6. Mai 2009, mit ihren Alternativvorschlägen zur neuen Erbschaftsteuer im Bundestag gescheitert. Die Abgeordneten lehnten neben zwei Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion auch einen Gesetzentwurf der Liberalen ab.
Ein Antrag der FDP, in dem die
Bundesregierung aufgefordert wird, ihren inzwischen vom Bundestag
verabschiedeten Gesetzentwurf zurückzuziehen, wurde für
erledigt erklärt (
16/7765). Die Abgeordneten folgten damit
jeweils einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (
16/12072). Die Vorlagen der
Oppositionsfraktionen standen im Zusammenhang mit der
Erbschaftsteuerreform, die der Bundestag Ende des vergangenen
Jahres beschlossen hatte. Im Zuge der damaligen Diskussion hatten
auch die Parteien der Opposition Initiativen gestartet.
Keine 16 Erbschaftsteuergesetze
In ihrem Gesetzentwurf ( 16/10309) plante die FDP, die Gesetzgebungskompetenz bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Länder zu übertragen. Die Liberalen erhofften sich daraus einen Wettbewerb unter den Bundesländern und damit eine niedrigere Erbschaftsteuerbelastung.
Lothar Binding (SPD) kritisierte den Entwurf, da er 16 verschiedene
Erbschaftssteuergesetze zur Folge hätte. „Dies ist nicht
unbedingt das, was man unter Abbau von Bürokratie
versteht“, sagte er. Der stellvertretende Vorsitzende der
FDP-Fraktion, Carl-Ludwig Thiele, verteidigte den Vorschlag, da die
Erbschaftsteuer eine Ländersteuer sei. Außerdem warf er
der Regierung vor, dass das von ihr beschlossene Gesetz vor allem
den Mittelstand belaste und die Familie
„ausdifferenziere“.
Union stellt Regionalisierung der Steuer in Aussicht
Auch die Union sieht Nachbesserungsbedarf. Christian Freiherr von Stetten (CDU) räumte ein, dass das geltende Recht ein „Kompromiss“ sei, der gerade in Zeiten der Finanzkrise „Tücken aufweist“. Zwar könne man in den verbleibenden vier Sitzungswochen der laufenden Legislatur nichts Wesentliches mehr bewegen, so von Stetten, doch könne man in einigen Punkten, wie der Ertragssteuer, kurzfristig nachbessern.
Für den Fall einer Regierungskoalition aus Union und FDP nach
der Bundestagswahl im September, könne er sich aber die von
den Liberalen geforderte Regionalisierung der Erbschaftsteuer
vorstellen. Der FDP-Entwurf wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen, sowie der Grünen und der Linksfraktion
abgelehnt.
„Ideale Steuer“
Letztere forderte in ihrem Antrag ( 16/3348) eine „sozial gerechte Reform der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung“. Diese solle unter anderem durch das Zusammenfassen der drei Steuerklassen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu einer Steuerklasse bewerkstelligt werden.
Die Abgeordnete der Linksfraktion, Barbara Höll, warf der FDP
vor, sie wolle auf die Erbschaftsteuer verzichten. Dabei brauche
die öffentliche Hand diese Mittel aus der Erbschaftsteuer, die
eine „ideale Steuer“ sei, da sie auf ein
„leistungslos erzieltes Einkommen“ erhoben werde.
Allerdings, so Höll, sei eine Neugestaltung erforderlich. Dem
Beschluss des Finanzausschusses, den Antrag abzulehnen, folgten
alle Fraktionen mit Ausnahme der Linksfraktion.
Mehr Geld für Bildung
Auch der Antrag des Bündnis 90/Die Grünen ( 16/8185) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt; die Linksfraktion enthielt sich. Wie in dem Antrag gefordert, unterstrich auch die Grünen-Abgeordnete Christine Scheel, dass die Erbschaftsteuer für eine bessere Bildungsfinanzierung genutzt werden solle.
Schließlich liege Deutschland in Sachen Bildungsausgaben
deutlich unter dem Durchschnitt der Orgaisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).