Ausschuss hörte Experten zu den Auswirkungen der Föderalismusreform II
Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich sollte nach Meinung von Experten abgeschafft werden. Am Mittwoch, dem 13. Mai 2009, sprach sich während einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ein Großteil der Experten dafür aus, dass der Bund Angebote im Bildungsbereich in Zukunft mitfinanzieren darf. Die vorgesehene Gesetzesänderung durch die Föderalismusreform II, derzufolge der Staat in Notlagen Geld für Kindergärten, Schulen und Universitäten bereitstellen können soll, ging einigen Experten aber nicht weit genug.
Prof. Dr. Peter Strohschneider, Vorsitzender des
Wissenschaftsrates, sagte zu den Gesetzentwürfen von CDU/CSU
und SPD (
16/12410,
16/12400), er könne keine
verlässliche Einschätzung geben, wie sich seit der
Föderalismusreform I die Ausgaben im Hochschulbereich
entwickelt haben. Er schätze jedoch, dass sie in den meisten
Bundesländern zrückgegangen seien. Die vorgesehene
Gesetzesänderung „geht in die richtige Richtung,
führt aber nicht weit genug“.
Roman Jaich von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft forderte, das Kooperationsverbot ganz zu streichen. „Bildung müsste im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe eingeführt werden“, so Jaich. Laut Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund erhöhen die Entwürfe die Rechtssicherheit für das Konjunkturpaket II der Bundesregierung.
Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis von der
Humboldt-Universität Berlin zufolge haben sich bisher viele
Experten für eine Finanzierung der Bildung durch Bund und
Länder ausgesprochen. Er stimmte Lübking zu, dass das
Konjunkturpaket II vorher „auf tönernden
Füßen“ gestanden habe.
Liste der geladenen Sachverständigen