Gesundheitsausschuss hatte zur Anhörung nach Berlin eingeladen
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist unter Experten weiter umstritten. Dies zeigte sich am Montag, 25. Mai 2009, bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu je einem Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Während etwa der Einzelsachverständige Manfred Zipperer betonte, das Datenschutzkonzept der elektronischen Gesundheitskarte werde „den höchsten Anforderungen gerecht“, äußerten andere Experten an diesem Punkt Bedenken.
Die FDP-Fraktion mahnt in ihrem Antrag (
16/11245) zu einem „Moratorium für
die elektronische Gesundheitskarte“. Es müsse
sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit
erfüllt sind. Weder Kostenträger noch staatliche Stellen
sowie Industrieunternehmen oder andere „Dritte" dürften
Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten
sollten zudem selbst entscheiden können, ob sie ihre
Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder
nicht.
Die Grünen dringen in ihrem Antrag ( 16/12289)auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Zudem betonen sie, dass die „Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen“ der Gesundheitskarte „unter keinen Umständen“ aufgegeben werden dürfe.
Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für
Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten.
Sie müssten „selbst entscheiden können, ob sie am
Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder
nicht“.
Zipperer sagte, das Konzept stelle schon jetzt sicher, dass Dritte keinen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Cord Bartels von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik), versicherte, der Datenschutz werde bei der Gesundheitskarte durch „weitreichende Vorkehrungen sichergestellt“. Von einem vorbildlichen Sicherheitsniveau sprach der Einzelsachverständige Prof. Dr. Peter Haas. Kein Land unternehme hier so viele Anstrengungen wie die Bundesrepublik.
Andreas Bogk vom Chaos Computer Club sah dagegen
den gewünschten Sicherheitsstandard nicht erreicht. Das
derzeitige System sei aber eventuell vertretbar, wenn die
vorhandenen Probleme gelöst werden. Für das
Aktionsbündnis „Stoppt die e-Card“ wandte sich
Silke Lüder gegen eine zentrale Speicherung
von Krankenhausdaten.
Der Einzelsachverständige Kai-Uwe Steffens warnte vor der Entstehung eines Datenberges, der Begehrlichkeiten wecken werde. Wenn etwa nach einem Gewaltverbrechen an einem Kind Tatortspuren auf eine seltene Krankheit des Täters hinweisen sollten, könne schnell eine öffentliche Diskussion über einen Zugriff auf die entsprechenden Daten zur Strafverfolgung entstehen.
Prof. Dr. Christoph Fuchs von der
Bundesärztekammer warb dafür, Bedenken in der
Ärzteschaft gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte
abzubauen. Dabei sei das Prinzip der Freiwilligkeit von
„zentraler Bedeutung“. Günther
Buchholz von der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung sagte, man werde in Zukunft elektronische
Kommunikation benötigen, brauche aber Zeit, die
Leistungsanbieter damit vertraut zu machen.