Bundestag beschloss eine Änderung des Artikels 87d des Grundgesetzes
Der Bundestag will die deutsche Luftverkehrsverwaltung EU-tauglich machen. Zu diesem Zweck haben die Abgeordneten einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes in namentlicher Abstimmung zugestimmt, das die Öffnung der bisher umfassend hoheitlichen Luftverkehrsverwaltung vorsieht. Außerdem verabschiedete das Parlament Gesetze für die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und für Änderungen luftverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung
Schon seit längerem unternimmt die Europäische Kommission
Anstrengungen, den europäischen Luftraum neu zu strukturieren,
um ihn an den Luftverkehrsfluss anzupassen. Die Zerteilung des
Luftraums durch die Grenzen der Nationalstaaten soll dabei in
verschiedenen Bereichen aufgehoben werden. Dadurch soll einerseits
Flugzeit eingespart werden und andererseits der Kerosinverbrauch
und damit die Kohlendioxidemission gedrosselt werden.
Kooperation mit ausländischen Partnern ist schon
Praxis
Im Zuge der Schaffung des so genannten Single European Sky (SES) sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, im Bereich der Flugsicherung „eine funktionale Trennung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben zu gewährleisten“. „Es wäre ein fatales Zeichen an Brüssel und ein fatales Zeichen an die Umwelt, wenn wir in dieser Sache jetzt nicht handeln würden“, sagte der SPD-Abgeordnete Uwe Beckmeyer. Um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer europarechtskonformen Ausgestaltung der Luftverkehrsverwaltung zu schaffen, war eine Änderung des Artikels 87d des Grundgesetzes notwendig geworden.
In ihren Gesetzentwürfen sehen CDU/CSU und SPD (
16/12280) sowie die Bundesregierung (
16/13105) neben der Öffnung der
Luftverkehrsverwaltung auch die Möglichkeit vor, dass in
Zukunft „Aufgaben der Flugsicherung durch nach EG-Recht
zugelassene ausländische Flugsicherungsorganisationen“
wahrgenommen werden. Dies sei besonders in Grenzgebieten der
Bundesrepublik ohnehin schon Praxis, sagte Norbert Königshofen
(CDU). „Diese Kooperation mit unseren Nachbarstaaten muss
bleiben, sie muss nur besser geregelt werden“, erklärte
er. Bei 59 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen wurden die
Gesetzentwürfe mit 459 Ja-Stimmen angenommen. Die Abgeordneten
folgten damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (
16/13217).
Kritik an den Entwürfen kam von der Linksfraktion. So sprach
Dorothée Menzner von einer „Aushöhlung des
Grundgesetzes“ und sprach sich gegen die Möglichkeit
einer Privatisierung der Flugsicherung aus. Dieser Regelung
hätten die Liberalen dagegen gerne mehr Spielraum gegeben:
„Wir wollen auch bei der Flugsicherung mehr Wettbewerb und
damit mehr Leistung“, plädierte Jan Mücke (FDP)
für Privatisierungen in diesem Bereich. Winfried Hermann
(Bündnis 90/Die Grünen) wünschte sich, dass die
Frage der Privatisierungen eindeutiger geregelt worden
wäre.
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kommt
Des Weiteren stimmte der Bundestag bei Enthaltungen der Abgeordneten der Linksfraktion für die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung ( 16/11608). Diese soll zur von der EU im Bereich der Flugsicherung geforderten Trennung von regulativen und operativen Aufgaben beitragen.
Die Koalitionsfraktionen setzten mit ihren Stimmen auch einen
Gesetzentwurf (
16/12279) durch, der die Ausgestaltung einer
EU-konformen Luftsicherung regeln soll. Gegen den Entwurf stimmten
die FDP und Die Linke; die Grünen enthielten sich.
FDP und Linke scheitern mit Anträgen
Unterdessen forderte die FDP in einem Antrag ( 16/7133), das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass unter anderem eine Privatisierung der Deutschen Flugsicherung über 49,9 Prozent ermöglicht. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Liberalen abgelehnt. Auch Die Linke scheiterte mit einem Antrag ( 16/3803) an den Stimmen aus CDU/CSU und SPD; die FDP enthielt sich. In der Vorlage forderten die Abgeordneten gesetzliche Neuregelungen, die unter anderem den Single-Sky-Verordnungen Rechnung tragen und dabei verfassungsrechtliche Konflikte in der Bundesrepublik vermeiden. In beiden Fällen folgten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/11168).
Außerdem lehnte der Bundestag zwei
Entschließungsanträge der Linksfraktion (
16/13225,
16/13227) und einen Änderungsantrag der
FDP (
16/13226) ab.