Bundestag nahm Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an
Zukünftig wird die Bemessung von Managervergütungen stärker reglementiert. Der Bundestag nahm einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD an. Anträge der Oppositionsfraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurden dagegen abgelehnt.
„Die Managergehälter wurden nicht erst durch die
Finanzkrise zum Problem“, erklärte Joachim Poß
(SPD). Allerdings seien sie erst durch die Krise in den Fokus der
Öffentlichkeit geraten. Die Kluft zwischen den Bezügen
der Manager und dem normalen Gehaltsgefüge wachse weiter.
„Die Menschen spüren, dass da etwas nicht stimmt“,
erklärte Poß die Handlungsnotwendigkeit der Politik.
Verantwortung und Transparenz
In ihrem Gesetzentwurf ( 16/12278) konnte sich die Koalition auf zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen einigen. So soll dem Aufsichtsrat eines Unternehmens in Zukunft mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder übertragen werden. Bei der Festsetzung der Managergehälter solle man von nun an dafür sorgen, „dass Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden“, heißt es in dem Entwurf. Es müsse klar sein, so die Abgeordneten in der Vorlage weiter, dass der Aufsichtsrat bei der Festsetzung einer unangemessenen Vergütung persönlich hafte.
Außerdem wird dem Aufsichtsrat ermöglicht, die
Vergütungen von Vorständen leichter herabzusetzen.
Gleichzeitig soll mehr Transparenz bei Entscheidungen über die
Höhe von Gehältern der Vorstandschaft geschaffen werden.
Dies soll erreicht werden, indem solche Entscheidungen nicht mehr
an einen Ausschuss delegiert werden können. „Der
erforderliche Mentalitätswechsel in den Führungsebenen
großer Unternehmen kann nur durch mehr Transparenz erreicht
werden“, so Poß.
"Den Problemen auf die Pelle rücken"
Des Weiteren können Aktienoptionen nun erst nach vier statt wie bisher bereits nach zwei Jahren eingelöst werden. Dadurch werde den Begünstigten ein stärkerer Anreiz zum langfristigen Handeln zum Wohle des Unternehmens gegeben. „Lohn und Leistung muss für alle in einem vernünftigen Verhältnis stehen“, sagte Poß. Der Entwurf sieht daher vor, dass Vorstandsvergütungen stärker an die Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds gekoppelt werden sollen. Unangemessen hohe Gehälter sollen so vermieden werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies darauf hin, dass
auf diese Weise in dem Gesetz auch eine
„Malus-Regelung“ enthalten sei: „Die
Vergütungen sind nicht nur an den Erfolg, sondern auch an den
Misserfolg eines Unternehmens gekoppelt“, sagte sie. Der
Unionspolitiker Dr. Jürgen Gehb räumte ein, dass das neue
Gesetz allerdings nicht alle Punkte der Problematik lösen
könne. „Wir haben uns aber wenigstens auf einen
Mittelweg einigen können, der den Problemen auf die Pelle
rückt“, sagte er.
Linke: Schritt in richtige Richtung, aber Flickwerk
Weitere in dem Gesetz vorgesehene Regelungen sind unter anderem die Einhaltung einer Dreijahresfrist, bevor ehemalige Vorstandsmitglieder Mitglied in einem Prüfungsausschuss oder einem ähnlichen Ausschuss werden dürfen und die Einführung einer Karenzzeit von zwei Jahren, bis ein Vorstandsmitglied in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens wechseln darf.
Kritik an dem Entwurf von Union und SPD kam vor allem von Seiten
der Linksfraktion. Dr. Barbara Höll (Die Linke) nannte das
Gesetz zwar einen „Schritt in die richtige Richtung“,
jedoch bleibe es „Flickwerk“. Es mache außerdem
deutlich, dass die Manager bei der Verteidigung ihrer Bezüge
erfolgreich gewesen sind.
FDP forderte mehr Effizienz der Aufsichtsräte
Der Bundestag folgte mit der Verabschiedung des Gesetzes mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 16/13433). Gleichzeitig empfahl der Ausschuss einen FDP-Antrag ( 16/10855) abzulehnen, was die Abgeordneten gegen die Stimmen der Liberalen und bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen auch taten.
Die FDP plädierte in ihrem Antrag dafür, dass
frühere Vorstandsvorsitzende erst nach einer Frist von drei
Jahren zum Aufsichtsratvorsitzenden eines kapitalmarktorientierten
Unternehmens gewählt werden können. Außerdem
sprachen sich die Liberalen dafür aus, die Zahl der
Aufsichtsratsmandate pro Person auf maximal fünf
Handelsgesellschaften zu begrenzen; Aufsichtsräte sollten nach
Willen der FDP nicht mehr als zwölf Mitglieder zählen.
Mit ihren Forderungen wollte die FDP die Effizienz der
Aufsichtsräte von deutschen Unternehmen verbessern.
Über den Gesetzentwurf der Koalition urteilte der
FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff, er sei nicht geeignet, das Problem
mit den Managergehältern zu lösen. „In einigen
Punkten geht das Gesetz zu weit, in anderen ist es zu weich“,
sagte er.
Grüne: Summen müssen gesellschaftlich akzeptabel
sein
Auch Dr. Thea Dückert (Bündnis 90/Die Grünen) sagte über das Gesetz, es sei „wachsweich formuliert“. „Vor dem Hintergrund der Problematik ist es eine echte Enttäuschung“, fuhr sie fort. Ein Antrag ( 16/12112) ihrer Fraktion, in dem die Grünen Vorschläge zur zukünftigen Verhinderung von „Exzessen bei Managergehältern“ machten, wurde allerdings mit den Stimmen aus Unionsfraktion, SPD und FDP abgelehnt; die Linksfraktion enthielt sich. Die Abgeordneten folgten damit einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses ( 16/13425).
Die Grünen schlugen unter anderem vor, dass der
Betriebsausgabenabzug von Managerabfindungen auf eine Million Euro
pro Person begrenzt werden soll. Der volle Betriebsausgabenabzug
von Managergehältern sollte jährlich nicht mehr als
500.000 Euro pro Person betragen. Es sei Aufgabe der Politik,
geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Auswüchse bei
der Bemessung von Managergehältern und Abfindungen, die
gesellschaftlich nicht akzeptabel sind, verhindert werden,
hieß es in dem Antrag.