Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2009, gemeinsame Anträge aller Fraktionen auf Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums nach Artikel 45d des Grundgesetzes ( 17/208) beschlossen und dessen Mitglieder gewählt ( 17/209). Die Vorschrift, die erst im Juli 2009 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt.
Dem Gremium gehören an: Für die CDU/CSU Peter Altmaier, Clemens Binninger, Manfred Grund und Stefan Müller; für die SPD Michael Hartmann, Fritz Rudolf Körper und Thomas Oppermann; für die FDP Christian Ahrendt und Hartfrid Wolff; für Bündnis 90/Die Grünen Christian Ströbele. Bei der Wahl der einzelnen Mitglieder scheiterte der Bewerber der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, der nur 294 Ja-Stimmen erhielt und damit die erforderliche absolute Mehrheit von 312 Stimmen verfehlte.
Die Linke stellt ihren Kandidaten Wolfgang Neskovic in der ersten Sitzung im neuen Jahr am 19. Januar um 10 Uhr erneut zur Wahl.
Beschlossen hat der Bundestag ferner auf Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ( 17/245), dass wie in der vorigen Wahlperiode wieder ein Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung eingesetzt wird. Der Beirat hat 22 noch nicht namentlich benannte Mitglieder: neun von der CDU/CSU, fünf von der SPD, je drei von der FDP und der Linken sowie zwei Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen.
Der Beirat soll die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und die europäische Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch begleiten und Empfehlungen abgeben. Alle zwei Jahre soll der dem Bundestag einen Bericht vorlegen.
Der Bundestag hat ferner den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes eingesetzt und dessen Mitglieder gewählt, soweit sie vom Bundestag bestimmt werden ( 17/210). Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Bundestagsabgeordneten und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Der Gemeinsame Ausschuss ist eine Art "Notparlament" für den Fall, dass die Bundesrepublik kriegerisch angegriffen wird und der Bundestag nicht zusammentreten kann.
Ordentliche Mitglieder aus dem Bundestag sind: für die CDU/CSU Peter Altmaier, Gitta Connemann, Dr. Hans-Peter Friedrich, Ute Granold, Manfred Grund, Volker Kauder, Dr. Norbert Lammert, Dr. Michael Luther, Dr. Michael Meister, Stefan Müller, Ruprecht Polenz und Thomas Strobl; für die SPD Elke Ferner, Hubertus Heil, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Olaf Scholz, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Dr. Wolfgang Thierse und Dagmar Ziegler; für die FDP Jörg von Essen, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb und Michael Link; für Die Linke Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Dr. Gesine Lötzsch; für Bündnis 90/Die Grünen Agnes Malczak, Omid Nouripour und Dr. Frithjof Schmidt.
Ebenso setzte der bestimmte der Bundestag den Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes ein und wählte die von ihm zu benennenden Mitglieder ( 17/211). Der Vermittlungsausschuss setzt sich aus Bundestagsabgeordneten und Bundesratsmitgliedern zusammen. Er kann vom Bundestag, vom Bundesrat oder der Bundesregierung angerufen werden, wenn der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, dem er zustimmen muss, ablehnt und dadurch eine Vermittlung erforderlich wird.
Dem Ausschuss gehören als ordentliche Mitglieder an: für die CDU/CSU Peter Altmaier, Helmut Brandt, Dr. Hans-Peter Friedrich, Dr. Michael Meister, Karl Schiewerling, Thomas Strobl und Antje Tillmann; für die SPD Elke Ferner, Thomas Oppermann, Joachim Poß und Olaf Scholz; für die FDP Jörg van Essen und Carl-Ludwig Thiele; für Die Linke Dr. Dagmar Enkelmann und Ulrich Maurer; für Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck.
Zudem hat der Bundestag den neunköpfigen Wahlprüfungsausschuss nach Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes eingesetzt und dessen Mitglieder bestimmt ( 17/212). Der Wahlprüfungsausschuss prüft die Einsprüche gegen die Bundestagswahl.
Ihm gehören als ordentliche Mitglieder an: für die CDU/CSU Dr. Wolfgang Götzer, Bernhard Kaster, Michaela Noll und Thomas Strobl; für die SPD Michael Hartmann und Christian Lange; für die FDP Stephan Thomae; für Die Linke Dr. Dagmar Enkelmann; für Bündnis 90/Die Grünen Josef Philip Winkler.
Darüber hinaus hat der Bundestag das Gremium nach Paragraf 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes eingesetzt und besetzt ( 17/213). Auch dieses Gremium besteht aus neun Abgeordneten. Es wird vom Bundesfinanzministerium regelmäßig über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) durch Zollkriminalamt unterrichtet. Das Zollkriminalamt kann das Grundrecht in Einzelfällen - nach gerichtlicher Anordnung - beschränken, um Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu verhüten.
Dem Gremium gehören an: für die CDU/CSU Axel E. Fischer, Patricia Lips, Stephan Mayer und Ruprecht Polenz; für die SPD Rolf Hempelmann und Nicolette Kressl; für die FDP Serkan Tören; für Die Linke Richard Pitterle; für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz.
Gebildet hat der Bundestag auch den Wahlausschuss nach Paragraf 6 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht. Er besteht aus zwölf Bundestagsabgeordneten. Das Gremium wählt die Hälfte der Richter jedes Senats des Bundesverfassungsgerichts, die andere Hälfte wird vom Bundesrat gewählt.
Dem Ausschuss gehören an: für die CDU/CSU Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich, Peter Altmaier, Dr. Günter Krings und Andrea Astrid Voßhoff ( 17/214); für die SPD Christine Lambrecht, Olaf Scholz und Brigitte Zypries ( 17/215); für die FDP Otto Fricke und Dr. Stefan Ruppert ( 17/216); für Die Linke Wolfgang Neskovic ( 17/217); für Bündnis 90/Die Grünen Renate Künast ( 17/218).
Nach Paragraf 5 des Richterwahlausschusses bestimmt sich die Einrichtung dieses Gremiums, das der Bundestag am 17. Dezember ebenfalls besetzt hat. Der Ausschuss beruft die Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemeinsam mit der Bundesjustizministerin. Richter und Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofs werden von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss vorgeschlagen. Der Bundestag wählt die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses, die andere Hälfte setzt sich aus den zuständigen Landesministern und -senatoren "kraft Amtes" zusammen.
Dem Ausschuss gehören als ordentliche Mitglieder von Seiten des Bundestages an: für die CDU/CSU Michael Grosse-Brömer, Thomas Silberhorn, Dr. Günter Krings, Michaela Noll, Dr. Franz Josef Jung, Ingo Wellenreuther, Dr. Michael Luther ( 17/219); für die SPD Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Olaf Scholz, Brigitte Zypries ( 17/220); für die FDP Otto Fricke und Christian Ahrendt ( 17/221); für Die Linke Wolfgang Neskovic und Jens Petermann ( 17/222); für Bündnis 90/Die Grünen Jerzy Montag ( 17/223).
Eingesetzt hat der Bundestag auch das Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes ( 17/224) und zugleich dessen Mitglieder gewählt ( 17/225). Nach Artikel 13 Absatz 3 können Strafverfolgungsbehörden private Gespräche in Wohnungen abhören oder aufzeichnen, wenn damit möglicherweise schwere Straftaten verhindert oder Gefahren abgewehrt werden können.
Dies ist ein besonders schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Daher muss die Bundesregierung den Bundestag jährlich über den Einsatz technischer Überwachungsmittel unterrichten. Der Bundestag hat dazu dieses Gremium eingerichtet, das auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle ausübt.
Dem Gremium gehören an: für die CDU/CSU Norbert Geis, Reinhard Grindel, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Ingo Wellenreuther; für die SPD Gabriele Fograscher und Burkhard Lischka; für die FDP Gisela Piltz; für Die Linke Frank Tempel; für Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland.
Zugleich hat der Bundestag das Gremium nach Paragraf 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes eingesetzt und dessen Mitglieder gewählt ( 17/226). Es hat neun Mitgliedern, die dem Haushaltausschuss des Bundestages angehören, und tagt geheim.
Das Gremium wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen unterrichtet, die im Zusammenhang mit dem Bankenrettungsfonds stehen, der im Zuge der Finanzkrise eingerichtet wurde. Es berät ferner über grundsätzliche und strategische Fragen und langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik.
Dem Gremium gehören an ( 17/227): für die CDU/CSU Ralph Brinkhaus, Leo Dautzenberg, Bartholomäus Kalb und Georg Schirmbeck; für die SPD Carsten Schneider und Dr. Carsten Sieling; für die FDP Florian Toncar; für Die Linke Roland Claus; für Bündnis 90/Die Grünen Alexander Bonde.
Weiterhin hat der Bundestag die deutschen Vertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bestimmt, die zugleich Vertreter in der Versammlung der Westeuropäischen Union sind ( 17/228).
Als ordentliche Mitglieder gehören der Delegation an: für die CDU/CSU Axel E. Fischer, Erich G. Fritz, Michael Glos, Joachim Hörster, Anette Hübinger, Karin Strenz und Dr. Johann Wadephul; für die SPD Doris Barnett, Johannes Pflug, Marlene Rupprecht und Christoph Strässer; für die FDP Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt und Marina Schuster; für Die Linke Andrej Hunko und Katrin Werner; für Bündnis 90/Die Grünen Marieluise Beck und Manuel Sarrazin.
Festgelegt hat der Bundestag auch drei Mitglieder des Verwaltungsrates der staatlichen KfW-Bankengruppe, früher Kreditanstalt für Wiederaufbau: für die CDU/CSU Dr. Michael Meister, für die SPD Hubertus Heil und Carsten Schneider ( 17/229).
Ebenso hat der Bundestag das zehnköpfige Vertrauensgremium nach Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung eingesetzt ( 17/230) und neu besetzt ( 17/231). Aus Geheimschutzgründen kann der Bundestag in Ausnahmefällen die Bewilligung von Ausgaben in geheim zu haltenden Wirtschaftsplänen davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne vom Vertrauensgremium gebilligt werden.
Wenn der Bundestag nichts anderes beschließt, muss das Bundesfinanzministerium die Wirtschaftspläne des Bundesnachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes dem Vertrauensgremium zur Zustimmung vorlegen. Das Vertrauensgremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne rechtzeitig dem Haushaltsausschuss mit. Die Mitglieder des Vertrauensgremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind.
Für die Unionsfraktion gehören dem Gremium Norbert Barthle, Herbert Frankenhauser, Jürgen Herrmann und Klaus-Peter Willsch an, für die SPD Petra Merkel und Carsten Schneider, für die FDP Christian Ahrendt und Heinz-Peter Haustein, für Die Linke Steffen Bockhahn und für Bündnis 90/Die Grünen Alexander Bonde.
Schließlich hat der Bundestag auch das Gremium nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes eingesetzt ( 17/232) und neu besetzt ( 17/233), das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht. Es wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind.
Dem Gremium gehören an: für die CDU/CSU Norbert Barthle, Norbert Brackmann, Alexander Funk und Bartholomäus Kalb; für die SPD Johannes Kahrs und Carsten Schneider; für die FDP Otto Fricke und Joachim Spatz; für Die Linke Dr. Gesine Lötzsch; für Bündnis 90/Die Grünen Alexander Bonde.
Ebenso hat der Bundestag am 17. Dezember auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 17/270) eine Entschließung zu einer EU-Verordnung über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses beschlossen (Ratsdokument Nr. 14722/09). Der Bundestag sieht die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der Verordnung nicht ausreichend gewahrt.
Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag darauf verzichtet, eine von der Bundesregierung vorgenommene Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/14067) wieder aufzuheben. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 17/161).
Mit der Änderung werden neue Genehmigungspflichten für den Handel mit so genannten Dual-use-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, eingeführt.
Zur Kenntnis genommen hat der Bundestag eine Übersicht über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht, die dem Bundestag zugeleitet wurden ( 17/129).
Schließlich wurden eine Reihe von Beschlüssen zu Petitionen gefasst ( 17/261, 17/262, 17/263, 17/264, 17/265, 17/266, 17/267).