Berlin: (hib/BES) Jährlich werden
etwa 200 bis 250 blutübertragbare Viruserkrankungen, die
meistens aufgrund von Nadelstichverletzungen entstehen, als
Berufskrankheit anerkannt. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung
in ihrer Antwort (
15/4582) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (
15/4440) unter Berufung auf entsprechende
Statistiken der Landesunfallkassen und der Bundesgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Allerdings bestehe
in Deutschland kein flächendeckendes System zur Erfassung von
Nadelstichverletzungen. Die genaue Zahl dieser Verletzungen sei
daher nicht bekannt. In die Unfallstatistiken gingen nur Fälle
ein, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur
Folge haben. Bei der weitaus überwiegenden Zahl aller
Nadelstichverletzungen sei dieses Kriterium jedoch nicht
erfüllt. Die wichtigsten durch Blut übertragbaren
Infektionen bei medizinischem Personal, die durch
Nadelstichverletzungen entstehen können, seien die Hepatitis B
und C und die HIV-Infektion. Das Kernstück der Maßnahmen
gegen Nadelstichverletzungen bildet aus der Sicht der Regierung die
2003 beschlossene "Technische Regel für Biologische
Arbeitsstoffe 250". Sie sei das geeignete Instrumentarium für
eine gezielte Reduktion des Infektionsrisikos. Die Vorschrift sei
seit einem Jahr in Kraft; Erkenntnisse über die Auswirkungen
sind nach etwa zwei Jahren zu erwarten, so die Regierung weiter.
Allerdings werde zurzeit vom Arbeitsministerium hierzu eine
"Metaanalyse" gemacht, die im Frühjahr 2005 abgeschlossen sein
werde.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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