Berlin: (hib/SAS) Wie die Bundesregierung
die Ausführungen eines Medienberichtes bewertet, demzufolge
ein Imker, der den Aufenthaltsort seiner Bienenvölker wegen
jahreszeitlicher Besonderheiten der Vegetation vorübergehend
in das Gebiet einer anderen Kommune verlegen will, ab diesem Jahr
dazu besondere gebührenpflichtige Unterlagen vorlegen muss,
möchte die FDP-Fraktion in einer Kleine Anfrage (
15/4571) wissen. Die Fraktion hält die
bürokratischen Vorschriften für Bienenzüchter in
Deutschland für eine "massive bürokratische Behinderung
der Berufsimker", für die der Medienbericht die vor zwölf
Jahren verabschiedete EU-Richtlinie "Flora-Fauna-Habitat"
verantwortlich mache. Gefragt wird deshalb, welche konkreten
Initiativen die Regierung auf europäischer oder nationaler
Ebene ergreifen wolle, um die "bürokratischen Belastungen"
für Bienenzüchter in Deutschland zu verringern.
Außerdem stellt sie fest, dass Imker seit Juli 2004 auf
Honiggläsern ein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben müssen,
welches maximal zwei Jahre betragen dürfe. Da Honig aufgrund
seiner hohen Zuckerkonzentration "problemlos" 30 Jahre lang haltbar
sei, halten die Abgeordneten ein Herstelldatum für
sinnvoller.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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