Regierung plant kein Leistungsgesetz für
Steinkohlebeihilfen
Wirtschaft und Arbeit/Antwort - 04.01.2005
Berlin: (hib/BOB) Derzeit verfolgt die
Bundesregierung keine Pläne, ein Leistungsgesetz als
Nachfolgeregelung zum bis 2005 laufenden Kohlekompromiss aus dem
Jahr 1997 einzubringen. Zur Begründung erklärt sie in
ihrer Antwort (
15/4479) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4269), die Steinkohlebeihilfen für die
Jahre 2006 bis 2008 seien bereits im Bundeshaushalt 2004 über
eine Verpflichtungsermächtigung verankert. Damit verbunden
seien verbindliche Erläuterungen zu den Steinkohlebeihilfen.
Die dort getroffenen Aussagen umfassten zum Teil auch den Zeitraum
2009 bis 2012. Der Bundesrechnungshof habe in seinem Bericht
über die Behandlung der Zuwendungen für Maßnahmen
zugunsten des Steinkohlenbergbaus die Erläuterungen zu 2009
bis 2012 als "politische Absichtserklärung" charakterisiert.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes sollte der
Haushaltsgesetzgeber zusätzliche
Verpflichtungsermächtigungen einstellen, wenn die
Förderung des Steinkohlenbergbaus bis 2012 fortgeführt
werden soll. Dieser Einschätzung schließt sich die
Regierung an.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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