Berlin: (hib/BOB) Die vor sechs Jahren in
Kraft getretene Zwangsvollstreckungsnovelle hat zur Entlastung der
Rechtspfleger, zur Verfahrensvereinfachung und Entlastung der
Gerichte beigetragen. Sie hat aber auch zu einer teilweise
deutlichen Verlängerung der Erledigungszeiten für
Zwangsvollstreckungsaufträge geführt, da die
Gerichtsvollzieher neue Aufgaben bewältigen mussten. Die
Verlängerung der Verfahren kann nun eine Woche oder mehrere
Monate betragen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
15/4583) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4446). Die Regierung möchte deshalb
Zwangsvollstreckungsverfahren beschleunigen und effektiver
gestalten, insbesondere bei der Zwangsvollstreckung wegen
Geldforderungen. Dazu seien auf Initiative des
Bundesjustizministeriums und der Landesjustizverwaltungen zwei
Arbeitsgruppen eingesetzt worden, deren Ergebnisse im Laufe dieses
Jahres vorliegen sollen. Zur Verordnung über den
Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene
Forderungen erklärt die Regierung, der Referentenentwurf sei
bei den beteiligten Bundesministerien, den Landesjustizverwaltungen
sowie bei den beteiligten Fachkreisen und Verbänden "auf
positive Resonanz" gestoßen. Derzeit werde der
Regierungsentwurf ausgearbeitet. Das Gesetz solle vom 21. Oktober
dieses Jahres an gelten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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