Berlin: (hib/BES) Einzelheiten über
die Erstellung und Gründe für besondere Schwerpunkte des
Geschäftsberichts der Bundesregierung 2003/2004 liefert die
Herausgeberin in einer Antwort (
15/4577) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (
15/4439). Die Abgeordneten hatten zuvor Zweifel
an der Stichhaltigkeit einiger Formulierungen, an der Datenbasis
und dem Berichtszeitraum geäußert. Aus Sicht der
Regierung stellt der Bericht, in einer Auflage von 70.000
Exemplaren, eine Bilanz der bisherigen Reformpolitik der Koalition
dar und erklärt der Öffentlichkeit den Reformbedarf und
seine Hintergründe anhand verlässlicher Daten und in
verständlicher Sprache. An der Erstellung des Berichts wurden
laut Antwort alle Ressorts der Bundesregierung beteiligt.
Konzeptionell und redaktionell sei er "federführend" im
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erstellt worden.
Mit der konzeptionell-gestalterischen Umsetzung wurde hingegen eine
auf diese Produkte spezialisierte Agentur beauftragt, heißt
es weiter dazu. Auf die Frage nach der herausgehobenen Stellung der
Sozialversicherungsbereiche Gesundheit und Rente im Vergleich zu
anderen Säulen der sozialen Sicherung im Geschäftsbericht
erklärt die Regierung, mit der Agenda 2010 habe man zahlreiche
Reformen eingeleitet und umgesetzt. Dies betreffe insbesondere auch
die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und der
Altersversorgung. Es sei Aufgabe der Regierung, die Notwendigkeit
dieser Schritte sowie ihre konkrete Ausgestaltung zu
erläutern, heißt es zur Begründung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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