Berlin: (hib/SAD) Sowohl der
Telekommunikations- als auch der Postbereich sollen zunehmend dem
Wettbewerb geöffnet werden. Dies geht aus einer Unterrichtung
der Bundesregierung (
15/4584) zum Sondergutachten der
Monopolkommission "Wettbewerbsintensivierung in der
Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols" hervor. Die
Bundesregierung teile die Auffassung, dass eine Verlängerung
der gesetzlichen Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG ab
2008 nicht erforderlich erscheint. Im Telekommunikationsbereich
habe es bereits mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
von 1996 Änderungen gegeben. So habe künftig nicht mehr
der nationale Gesetzgeber darüber zu entscheiden, welche
Märkte aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen werden
können. Im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt und
gegebenenfalls mit Zustimmung der Europäischen Kommission
treffe die Regulierungsbehörde die Entscheidung darüber,
welche Märkte für eine Regulierung in Betracht kommen.
Dies wäre unter anderem der Fall, wenn ein oder mehrere
Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche
Marktmacht verfügten. Darüber hinaus soll die
Monopolkommission künftig alle zwei Jahre in einem Gutachten
unter anderem der Stand und die absehbare Entwicklung des
Wettbewerbs beurteilen und der Frage nachgehen, ob nachhaltig
wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte bestehen. Im
Postbereich weise der Titel "Zementierung des Postmonopols"
weiterhin auf eine negative Einschätzung der
Wettbewerbsentwicklung hin, so die Bundesregierung. Die Kommission
sehe die Ursache in der Verlängerung der Exklusivlizenz der
Deutschen Post AG und nehme dadurch, so die Bundesregierung, erneut
juristische Bewertungen vor. Um Wettbewerbsverzerrungen zu
beseitigen, begrüßt die Bundesregierung einen
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der eine
steuerliche Gleichbehandlung von Postdienstleistern
einzuführen suche. Die Bundesregierung sieht sich nach eigener
Auffassung jedoch gehalten, der Aufforderung des Bundestages zu
folgen und den Richtlinienvorschlag auf EU-Ebene abzulehnen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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