Berlin: (hib/BOB) Über die bereits
bewilligte überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
15 Millionen Euro ist eine weitere Ausgabe von 6 Millionen Euro zur
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz zu leisten. Dies teilt die
Bundesregierung in einer Unterrichtung über die Haushalts- und
Wirtschaftsführung 2004 (
15/4601) mit. Die Höhe der Zahlungen
bemesse sich nach den Regelbeiträgen für den Unterhalt
eines Kindes in Abhängigkeit von der Altersstufe und dem
anzurechnenden Kindergeld. Die tatsächlichen
Regelbeiträge seien stärker erhöht worden als bei
der Haushaltsaufstellung angenommen worden war.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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