Berlin: (hib/BOB) 30 Liegenschaften der
Bundeswehr, die für eine Errichtung von Windenergieanlagen
(WEA) in Frage kommen, werden durch die Gesellschaft für
Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) derzeit
näher geprüft. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
15/4562) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4270) mit. Die Standorte müssten mit
der militärischen Nutzung vereinbar sein. Die
durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens fünf
Meter pro Sekunde, gemessen in 50 Meter Höhe, müsse
erreicht werden. Darüber hinaus sei die
Zufahrtsmöglichkeit für Transport und Wartung der WEA
erforderlich. Die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht
nach dem Baugesetzbuch und die Erfüllung von natur- und
umweltrechtlichen Vorschriften müssten ebenso stimmen. Nach
Mitteilung der Regierung sei es beabsichtigt, Teilflächen von
Bundeswehrliegenschaften zur Errichtung von WEA an die Betreiber zu
verkaufen und zu verpachten. Die g.e.b.b. beabsichtige nicht, als
Investor und Betreiber von Windkraftanlagen auf
Bundeswehrliegenschaften zu fungieren.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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