Berlin: (hib/SAD) Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt im Rahmen der Agenda 2010 fanden notwendige Änderungen des Arbeitrechts statt. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4602) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4570). Mit dem im Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetz seien das Kündigungsschutzgesetz und die Regelungen über befristete Neueinstellungen geändert worden, um so insbesondere in kleinen und neu gegründeten Unternehmen mehr Neueinstellungen zu fördern. Auch in den größeren Unternehmen schafften die Änderungen so mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, heißt es in der Antwort. Die betriebliche Anwendungsschwelle des Kündigungsschutzgesetzes sei für Neueinstellungen auf zehn Arbeitnehmer angehoben worden. Die Ergebnisse darüber, in welchem Umfang dies tatsächlich zu mehr Beschäftigung führe, wird die Regierung dem Bundestag bis Ende 2007 vorlegen. Bei der Zulassung von befristeten Arbeitsverträgen weist sie auf den möglichen Missbrauch in Form von Kettenbefristungen hin. Um allerdings die Einstellungschancen der Älteren zu verbessern, seien befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet hätten, grundsätzlich ohne Beschränkungen möglich. Gesetzliche Abfindungsmöglichkeiten sollen Kündigungsschutzprozesse vermeiden. Damit berücksichtige die Regierung nach eigener Auffassung die Interessen der Unternehmen, Arbeitnehmer und Arbeitsuchenden gleichermaßen.
Auch im Bereich des Arbeitsschutzes habe die Regierung bereits zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau getroffen. So soll die Novellierung der Gefahrstoffverordnung Eigenverantwortung der Unternehmer fördern. Auch der Bereich der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung sei weiter entwickelt worden. Er biete nun ebenfalls Potenzial zur Kostenersparnis, so die Regierung. Die Vorschriften für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Benutzung von Arbeitsmitteln lägen nun zusammengefasst in der Betriebssicherheitsverordnung vor. Auf Vorschlag der Bundesregierung sollen staatliche und berufsgenossenschaftliche Überwachung nach bilateralen Vereinbarungen von den Berufsgenossenschaften beaufsichtigt werden. Dabei seien jedoch die europarechtlichen Mindestanforderungen an den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzuhalten, äußert sich die Regierung. Sie korrigiert die Auffassung der FDP, dass Kündigungsverfahren in der Regel lange dauerten. So hätten die Arbeitsgerichte im Jahre 2003 63,8 Prozent der mehr als 343.000 erledigten Bestandsschutzklagen innerhalb von drei Monaten erledigt. Weitere 14,7 Prozent folgten innerhalb von sechs Monaten. Weiterhin rate die Bundesregierung von einer permanenten Debatte über Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes und anderer Arbeitnehmerrechte ab. Diese verunsichere die Unternehmen und schüre die Angst der Arbeitnehmer vor Verlust ihres Arbeitsplatzes. Das äußere sich nicht zuletzt in Konsumzurückhaltung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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