Novelle des Infektionsschutzgesetzes vermutlich noch in dieser
Wahlperiode
Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort -
11.01.2005
Berlin: (hib/BOB) Die Erfahrungen mit dem
Infektionsschutzgesetz werden ausgewertet. Dies soll in eine
Novellierung des Gesetzes einmünden, die voraussichtlich noch
in dieser Legislaturperiode eingeleitet wird. Dies geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
15/4615) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4548). Im Zuge der Novellierung des
Infektionsschutzgesetzes werde der gesamte Katalog der
meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten und
Krankheitserreger überprüft werden. Im Hinblick auf eine
Meldepflicht für Chlamydien-Infektionen sei zu beachten, dass
bisher ein großer Teil dieser Infektionen aufgrund fehlender
oder unklarer und schwer einzuordnender subjektiver Beschwerden
nicht zu einem Arztbesuch führe und daher nicht diagnostiziert
erfasst werde. Im Hinblick auf eine beim Robert-Koch Institut
erstellte Studie ist die Regierung der Auffassung, dass die Arbeit
wertvolle epidemiologische Daten liefert, die Veränderungen
bei der Ausbreitung der Chlamydien-Infektionen erkennen lassen und
dadurch Aufschluss über Trends geben. Die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung halte daneben Print-Medien
sowie ein umfangreiches Internet-Angebot für verschiedene
Zielgruppen zur Information über sexuell übertragbare
Krankheiten einschließlich Chlamydien und die entsprechenden
Präventionsmaßnahmen bereit, das in hohen Maße
nachgefragt werde. Zur Verstärkung würden in diesem Jahr
die niedergelassenen Ärzte mit umfangreichen Angebotsaktionen
der genannten Medien angesprochen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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