Berlin: (hib/WOL) Die Prüfung und
Positionierung der Bundesregierung im Hinblick auf eine
Verlängerung der Geltungsdauer von
Planfeststellungsbeschlüssen im Straßenbau sind noch
nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (
15/4618) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (
15/4526). Die Entscheidung hierüber werde
im Rahmen des Vorhabens erfolgen, weitere Maßnahmen zur
Beschleunigung und Vereinfachung der Planungsverfahren für die
Verkehrsinfrastruktur zu ergreifen, heißt es auf die Frage
der Union, ob die Regierung "dem fast einstimmigen Votum des
Bundesrates für eine Verlängerung der
Gültigkeitsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen
entgegentreten" wolle. Die Beantwortung der Frage nach einer
Unterrichtung der Bundesregierung über den möglichen
Mehraufwand durch Verfahren zur Verlängerung oder zur
Neuaufnahme nach einem Außerkrafttreten der Beschlüsse
falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes, heißt es.
Über vorgesehene Investitionen in die Bundesfernstraßen
einschließlich der Realisierung von Maßnahmen des
Bedarfsplanes auf der Grundlage des Haushaltsentwurfs 2005 und der
Finanzplanung bis zum Jahr 2008 heißt es in der Antwort,
für das Jahr 2005 würden voraussichtlich 4,6 Milliarden
Euro, für 2006 rund 4,2 Milliarden Euro, für 2007 rund
4,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2008 würden rund 4,4
Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Außerdem wird
dargelegt, in den Jahren 2005 bis 2007 müssten mindestens 25
Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 670 Millionen Euro begonnen
werden, wenn von der Möglichkeit zur Verlängerung des
Baurechts kein Gebrauch gemacht werde.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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