Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion
erkundigt sich nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit
einer Regelung im Sozialgesetzbuch, wonach Kreise und kreisfreie
Städte einerseits und die Bundesagentur für Arbeit
andererseits Arbeitsgemeinschaften gründen sollen, um die
Aufgaben des Hartz-IV-Gesetzes gemeinsam wahrzunehmen. In einer
Kleine Anfrage (
15/4628) heißt es, dass es für die
Vertragspartner in den Arbeitsgemeinschaften, aber auch für
die Rechtmäßigkeit der Bescheide an Millionen von
Leistungsempfängern erhebliche Konsequenzen hätte, wenn
sich Bedenken gegenüber der verfassungsrechtlichen
Zulässigkeit bestätigen sollten. Die Abgeordneten wollen
wissen, wie viele Arbeitsgemeinschaften tatsächlich
gegründet wurden und wie viele davon arbeitsfähig sind.
Die Fraktion will ferner erfahren, ob die Regierung in diesen
Arbeitsgemeinschaften einen Widerspruch zu den Kompetenz- und
Organisationsvorschriften des Grundgesetzes sieht. Gefragt wird
auch, wie die Regierung Folgen einer Verfassungswidrigkeit von
Verwaltungsakten bewertet, die von den Arbeitsgemeinschaften
erlassen worden sind.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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