Berlin: (hib/ELR) Die Startbedingungen für deutsche Unternehmensgründer haben sich nach Angaben der Bundesregierung seit 2000 verbessert. Dies geht aus ihrer Antwort ( 15/4624) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4579) hervor. Darin hatte sich die Union nach der deutschen Halbzeitbilanz der so genannten Lissabon-Strategie erkundigt, wonach sich die EU bis 2010 zum wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt entwickeln soll. Die Fragesteller verlangten unter anderem Auskünfte über Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung der Lissabon-Vorgabe. Ebenso war die Bilanz der Unternehmensgründungen für die Abgeordneten von Interesse.
Laut Antwort gab es zwischen 2000 und 2003 einen Anstieg der Unternehmensgründungen von 472.000 auf 505.000. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensgründer habe die Bundesregierung zum einen auf die speziell für den Abbau bürokratischer Hemmnisse initiierte Aktion "Pro Mittelstand" verwiesen. Zum anderen habe sie hervorgehoben, dass zur Verbesserung der Existenzgründungsbedingungen die Umsatzgrenze, bis zu der die Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, rückwirkend zum 1. Januar 2003 auf 17.500 Euro angehoben worden sei. Darüber hinaus sei eine Erhöhung der Buchführungsgrenzen für den Umsatz von 260.000 Euro auf 350.000 Euro und für den Gewinn von 25.000 Euro auf 30.000 Euro durchgesetzt worden. Die Regierung betont in diesem Zusammenhang, dass dies insbesondere für kleine Betriebe eine administrative Erleichterung darstelle, da die kostenintensive Bilanzierung damit wegfalle. Zusätzlich verweist sie auf die am 1. Dezember vorigen Jahres in Kraft getretene Gesetzesänderung, wonach die Handelsregistereintragung ab 2007 auf elektronischem Wege innerhalb weniger Tage möglich sein soll. Ebenso habe die Novellierung der Handwerksordnung zum 1. Januar vergangenen Jahres zu einer verstärkten Existenzgründung geführt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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